19 % = x (USt in Euro)
x = (19 · 1190,00 €) : 119
x = 190,00 €
Lösung: Die Umsatzsteuer beträgt 190,00 €.
Listeneinkaufspreis netto = Listeneinkaufspreis brutto - Umsatzsteuer
Im Beispiel: 1000,00 € = 1190,00 € – 190,00 €
Lösung: Der Listeneinkaufspreis netto beträgt 1000,00 €.
Der Rabatt wird ausgehend vom Nettolisteneinkaufspreis (LEP netto) errechnet. Dabei beträgt der Grundwert LEP netto grundsätzlich 100.
Im Beispiel gewährt der Lieferant einen Rabatt von 5 %.
Dreisatzrechnung
100 % = 1000,00 €
5 % = x (Rabatt in Euro)
x = (1000,00 € · 5) : 100
x = 50,00 €
Lösung: Der Rabatt beträgt 50,00 €.
Zieleinkaufspreis = Listeneinkaufspreis netto - Rabatt
Im Beispiel: 950,00 € = 1000,00 € – 50,00 €
Lösung: Der Zieleinkaufspreis beträgt 950,00 €.
Der Lieferantenskonto wird ausgehend vom Zieleinkaufspreis (ZEP) errechnet. Dabei beträgt der Grundwert des Zieleinkaufspreises grundsätzlich 100.
Im Beispiel gewährt der Lieferant Skonto in Höhe von 2 %.
Dreisatzrechnung
100 % = 950,00 €
2 % = x
x = (950,00 € · 2) : 100
x = 19,00 €
Lösung: Der Skonto beträgt: 19,00 €.
Bareinkaufspreis = Zieleinkaufspreis - Skonto
Im Beispiel: 931,00 € = 950,00 € – 19,00 €
Lösung: Der Bareinkaufspreis beträgt 931,00 €.
Bezugskosten pro Stück = Bezugskosten der Lieferung : Stückzahl
Im Beispiel betragen die Frachtkosten für 4 Computer 36,00 €.
9,00 € = 36,00 € : 4
Lösung: Die Bezugskosten je Computer betragen 9,00 €.
Bezugspreis = Bareinkaufspreis + Bezugskosten
Im Beispiel: 940,00 € = 931,00 € + 9,00 €
Lösung: Der Bezugspreis beträgt 940,00 €.
Im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung wird ein Prozentsatz als Handlungskostenzuschlagssatz ermittelt, der auf den Bezugspreis aufgeschlagen wird. Dabei beträgt der Grundwert des Bezugspreises grundsätzlich 100.
Im Beispiel beträgt der Handlungskostenzuschlagssatz 50 %.
Dreisatzrechnung
100 % = 940,00 €
50 % = x
x = (940,00 € · 50) : 100
x = 470,00 €
Lösung: Die Handlungskosten betragen 470,00 €.
Selbstkosten = Bezugspreis + Handlungskosten
Im Beispiel:1410,00 € = 940,00 € + 470,00 €
Lösung: Die Selbstkosten je Computer betragen 1410,00 €.
Der Gewinnaufschlag wird ausgehend von den Selbstkosten berechnet. Der Grundwert der Selbstkosten beträgt grundsätzlich 100.
In unserem Beispiel liegt der Gewinnaufschlag bei 10 %.
Dreisatzrechnung
100 % = 1410,00
10 % = x
x = (1410,00 € · 10) : 100
x = 141,00 €
Lösung: Der Gewinnzuschlag liegt bei 141,00 €.
Barverkaufspreis = Gewinnzuschlag + Selbstkosten
Im Beispiel: 1551,00 € = 1410,00 € + 141,00 €
Lösung: Der Barverkaufspreis beträgt 1551,00 €.
Der Kundenskonto wird ausgehend vom Barverkaufspreis (BVP) errechnet. Man geht für den BVP von einem um den Skontosatz verminderten Grundwert aus.
Im Beispiel gewährt die Computec GmbH ihren Kunden 2% Skonto.
Dreisatzrechnung
98 % = 1551,00 €
2 % = x
x = (1551,00 € · 2) : 98
x = 31,65 €
Lösung: Der Kundenskonto beträgt 31,65 €.
Zielverkaufspreis = Barverkaufspreis + Kundenskonto
Im Beispiel: 1582,65 € = 1551,00 € + 31,65 €
Lösung: Der Zielverkaufspreis beträgt 1582,65 €.
Der Kundenrabatt wird ausgehend vom Zielverkaufspreis (ZVP) errechnet. Man geht für den ZVP von einem um den Prozentsatz des Rabatts verminderten Grundwert aus.
Im Beispiel gewährt die Computec GmbH ihren Kunden 10 % Sonderrabatt.
Dreisatzrechnung
90 % = 1582,65 €
10 % = x
x = (1582,65 € · 10) : 90
x = 175,85 €
Lösung: Der Rabatt beträgt 175,85 €.
Listenverkaufspreis netto = Zielverkaufspreis + Rabatt
Im Beispiel: 1758,50 € = 1582,65 € + 175,85 €
Lösung: Der Listenverkaufspreis netto beträgt 1758,50 €.
Die Umsatzsteuer wird ausgehend vom Listenverkaufspreis (LVP) netto berechnet. Dabei beträgt der Grundwert des LVP netto grundsätzlich 100.
Im Beispiel beträgt der Umsatzsteuersatz 19 %.
Dreisatzrechnung
100 % = 1758,50 €
19 % = x
x = (1758,50 € · 19) : 100
x = 334,12 €
Lösung: Die Umsatzsteuer beträgt 334,12 €.
Listenverkaufspreis brutto = Listenverkaufspreis netto + Umsatzsteuer
Im Beispiel: 2092,62 € = 1758,50 € + 334,12 €
Lösung: Der Listenverkaufspreis brutto beträgt 2092,62 €.
Bedienungshinweise
Bitte beachten Sie: Die Kontrolle der Ergebnisse bricht beim ersten Fehler bzw. beim ersten leeren Feld ab, da sich jeder Wert aus dem vorhergehenden ableitet. Sollten Sie einen Fehler gemacht haben, prüfen Sie entsprechend die Folgewerte.
Die Vorwärtskalkulation ist eine Kalkulation mit langer kaufmännischer Tradition, die in vielen Unternehmen als Instrument der Preisfindung dient. Vorwärts bedeutet in diesem Zusammenhang, dass man in der Handelskalkulationsvorlage von oben nach unten kalkuliert. Der Ausgangspunkt der Kalkulation ist der Listeneinkaufspreis brutto, die gesuchte Größe ist der Listenverkaufspreis brutto. Ausgehend von einem Listeneinkaufspreis wird berechnet, zu welchem Preis das Produkt unter Beachtung aller Bedingungen verkauft werden müsste.
Zunächst muss der Bruttoeinkaufspreis des Anschaffungsgutes (Stückpreis) aus der Aufgabenstellung in die Handelskalkulationsvorlage übertragen werden.
Im Beispiel: Der Bruttoeinkaufspreis für einen Computer beträgt 1190,00 €.
Im zweiten Schritt muss die Umsatzsteuer ermittelt werden. Dabei kann der Umsatzsteuersatz je nach Gut variieren.
Berechnet wird die Umsatzsteuer auf der Grundlage des Bruttolisteneinkaufspreises (LEP brutto). Er stellt den vermehrten Grundwert dar. Bei einem Umsatzsteuersatz von 19 % beträgt der Grundwert 119. Bei einer Umsatzsteuer von 7 % würde der vermehrte Grundwert 107 betragen.
Im Beispiel ist ein Umsatzsteuersatz von 19 % gegeben. Zur Ermittlung der Umsatzsteuer ist folgende Rechnung durchzuführen:
Dreisatzrechnung
119 % = 1190,00 Euro
19 % = x (USt in Euro)
x = (19 · 1190,00 €) : 119
x = 190,00 €
Lösung: Die Umsatzsteuer beträgt 190,00 €.
Hinweis: Grundsätzlich wird auf zwei Stellen kaufmännisch gerundet.
Um den Nettolistenverkaufspreis (LEP netto) zu erhalten, muss die Umsatzsteuer vom Bruttolistenverkaufspreis (LEP brutto) abgezogen werden.
Im Beispiel: 1190,00 € (LEP brutto) – 190,00 € (Umsatzsteuer) = 1000,00 € (LEP netto)
Lösung: Der Listeneinkaufspreis netto beträgt 1000,00 €.
Allgemeiner Hinweis
Immer wenn Sie prozentuale Beträge berechnen und danach addieren bzw. subtrahieren, können Sie zur Kontrolle oder auch als Alternative die Summe oder Differenz in Prozent berechnen.
Der LEP brutto entspricht 119 %, die Umsatzsteuer 19 % und der LEP netto 100 %. Sie können den LEP netto also auch über folgende Dreisatzrechnung ermitteln:
119 % = 1190,00 Euro
100 % = x (USt in Euro) Die 100 % sind die Differenz von 119 % - 19 %.
x = (100 · 1190,00 €) : 119
x = 1000,00 €
Wenn beide Rechenwege zum selben Ergebnis führen, können Sie ziemlich sicher sein, dass Sie richtig gerechnet haben.
Nun muss, sofern vorhanden, der Rabatt des Lieferanten Berücksichtigung finden. Als Rabatte gibt es zum Beispiel den Mengen-, den Treue-, den Sonder-, den Personalrabatt usw.
Beachten Sie, dass manche Rabatte optional sind. So muss für einen Treuerabatt die Geschäftsbeziehung entsprechend lange bestehen oder bei einem Mengenrabatt auch die entsprechende Menge abgenommen werden.
Der Rabatt wird ausgehend vom Nettolisteneinkaufspreis (LEP netto) errechnet. Dabei beträgt der Grundwert des Nettolisteneinkaufspreises (LEP netto) grundsätzlich 100.
Im Beispiel gewährt der Lieferant einen Rabatt von 5 %. Es muss folgende Rechnung durchgeführt werden:
Dreisatzrechnung
100 % = 1000,00 €
5 % = x (Rabatt in Euro)
x = (1000,00 € · 5) : 100
x = 50,00 €
Lösung: Der Rabatt beträgt 50,00 €.
Hinweis: Grundsätzlich wird auf zwei Stellen kaufmännisch gerundet.
Im Beispiel: 1000,00 € (LEP netto) – 50,00 € (Rabatt) = 950,00 € (ZEP)
Lösung: Ein Computer hat einen Zieleinkaufspreis von 950,00 €.
Im folgenden Schritt muss, sofern im Text gegeben, der Lieferantenskonto ermittelt werden. Unter einem Skonto versteht man den Zinssatz für die Inanspruchnahme eines Lieferantenkredites. Der Skontosatz liegt üblicherweise zwischen 1 und 3 %.
Der Lieferantenskonto wird ausgehend vom Zieleinkaufspreis (ZEP) errechnet. Dabei beträgt der Grundwert des Zieleinkaufspreises grundsätzlich 100.
Im Beispiel gewährt der Lieferant Skonto in Höhe von 2 %. Es muss folgende Rechnung durchgeführt werden:
Dreisatzrechnung
100 % = 950,00 €
2 % = x
x = (950,00 € · 2) : 100
x = 19,00 €
Lösung: Der Skonto beträgt: 19,00 €
Hinweis: Grundsätzlich wird auf zwei Stellen kaufmännisch gerundet.
Zur Ermittlung des Bareinkaufspreises (BEP) muss vom Zieleinkaufspreis (ZEP) der Skonto abgezogen werden.
Im Beispiel: 950,00 € (ZEP) – 19,00 € (Skonto) = 931,00 € (BEP)
Lösung: Der Bareinkaufspreis eines Computers beträgt 931,00 €.
Unter den Bezugskosten versteht man alle zusätzlichen Kosten, die im Rahmen des Einkaufes auf den Grundpreis der Ware aufgeschlagen werden. Hierzu gehören in erster Linie die Transportkosten (z. B. Frachtkosten, Verladekosten, Portokosten). Aber auch Versicherungskosten (z. B. Transportversicherung) können den Bezugskosten zugerechnet werden.
Im Beispiel betragen die Frachtkosten insgesamt 36,00 €. Gerechnet auf einen Computer bedeutet das einen Frachtkostenaufwand von 9,00 € je Computer.
Lösung: Die Bezugskosten betragen 9,00 €.
Hinweis: Grundsätzlich wird auf zwei Stellen kaufmännisch gerundet.
Zur Ermittlung des Bezugspreises werden der Bareinkaufspreis (BEP) und die Bezugskosten addiert.
Im Beispiel: 931,00 € (BEP) + 9,00 € (Bezugskosten) = 940,00 € (Bezugspreis)
Lösung: Der Bezugspreis eines Computers beträgt 940,00 €.
In einem Unternehmen fallen neben den "reinen" Einkaufskosten (Grundwert der Ware und deren Bezugskosten) regelmäßig weitere Kosten an (zum Beispiel für die Unterhaltung des Betriebsgebäudes oder für das Personal). Diese Kosten werden auf das zu verkaufende Gut aufgeschlagen. Hierzu wird im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung ein Prozentsatz als Handlungskostenzuschlagssatz ermittelt, der sicherstellen soll, dass alle Betriebskosten gedeckt werden.
Die Handlungskosten werden grundsätzlich auf den Bezugspreis aufgeschlagen, wobei der Grundwert des Bezugspreises immer 100 beträgt.
Im Beispiel beträgt der Handlungskostenzuschlagssatz 50 %. Es muss folgende Rechnung durchgeführt werden:
Dreisatzrechnung
100 % = 940,00 €
50 % = x
x = (940,00 € · 50) : 100
x = 470,00 €
Lösung: Die Handlungskosten betragen 470,00 €.
Hinweis: Grundsätzlich wird auf zwei Stellen kaufmännisch gerundet.
Die Selbstkosten als Summe von Bezugspreis und Handlungskosten stellen den untersten Preis dar, für den ein Unternehmer sein Produkt anbieten könnte. Würde er unter diesem Preis anbieten, so würde er einen Verlust realisieren.
Im Beispiel: 940,00 € (Bezugspreis) + 470,00 € (Handlungskosten) = 1410,00 € (Selbstkosten)
Lösung: Die Selbstkosten für einen Computer betragen 1410,00 €.
Wie hoch der Gewinnzuschlag sein soll, richtet sich zum einen nach den persönlichen Wünschen des Unternehmers bzw. der Teilhaber und zum anderen nach der Preispolitik, die das Unternehmen verfolgt. Würde z. B. der Gewinn zu hoch angesetzt werden, so könnte das zu verkaufende Produkt an Wettbewerbsfähigkeit einbüßen.
Der Gewinnaufschlag wird ausgehend von den Selbstkosten berechnet. Der Grundwert der Selbstkosten beträgt grundsätzlich 100.
Im Beispiel liegt der Gewinnaufschlag bei 10 %. Es muss folgende Rechnung durchgeführt werden:
Dreisatzrechnung
100 % = 1410,00
10 % = x
x = (1410,00 € · 10) : 100
x = 141,00 €
Lösung: Der Gewinnzuschlag liegt bei 141,00 €.
Hinweis: Grundsätzlich wird auf zwei Stellen kaufmännisch gerundet.
Um den Barverkaufspreis (BVP) zu ermitteln, muss der Gewinnzuschlag zu den Selbstkosten addiert werden.
Im Beispiel: 1410,00 € (Selbstkosten) + 141,00 € (Gewinn) = 1551,00 € (Barverkaufspreis)
Lösung: Der Barverkaufspreis eines Computers beträgt 1551,00 €.
Wie der Lieferant dem Unternehmen einen Lieferantenskonto einräumen kann, so können Unternehmen auch den Kunden einen so genannten Kundenskonto einräumen. Der Skontosatz liegt dabei üblicherweise zwischen 1 und 3 %.
Hinweis: Im Einzelhandel ist es nicht sehr verbreitet, Kunden Skonto zu gewähren, besonders wenn man an so klassische Fälle wie den Supermarkt denkt. Jedoch wird bei höherpreisigen Waren auch im Einzelhandel durchaus Skonto gewährt. Ein Beispiel: Die Elektronik-Kette "Röhre" verkauft Fernseher unter besonderen Zahlungsbedingungen. Dort heißt es: "Fernseher können auf Ziel (4 Wochen) gekauft werden. Zudem gewähren wir 2% Skonto, wenn innerhalb von 2 Wochen gezahlt wird."
Der in der aktuellen Beispielaufgabe gewährte Skonto mag in der Realität nicht vorkommen, es geht vielmehr um eine Beispielrechnung.
Der Kundenskonto wird ausgehend vom Barverkaufspreis (BVP) errechnet. Dabei geht man bei dem Barverkaufspreis von einem um den Skontosatz verminderten Grundwert aus. Beträgt der Kundenskontosatz 2%, so entspricht der Barverkaufspreis einem verminderten Grundwert von 98 %.
Im Beispiel gewährt die Computec GmbH ihren Kunden 2% Skonto. Es muss folgende Rechnung durchgeführt werden:
Dreisatzrechnung
98 % = 1551,00 €
2 % = x
x = (1551,00 € · 2) : 98
x = 31,65 €
Lösung: Es liegt ein Kundenskonto in Höhe von 31,65 € vor.
Hinweis: Grundsätzlich wird auf zwei Stellen kaufmännisch gerundet.
Um den Zielverkaufspreis (ZVP) zu ermitteln, werden Barverkaufspreis (BVP) und Kundenskonto addiert.
Im Beispiel: 1551,00 € (Barverkaufspreis) + 31,65 € (Skonto) = 1582,65 € (Zielverkaufspreis)
Lösung: Der Zielverkaufspreis eines Computers beträgt 1582,65 €.
Neben dem Skonto kann dem Kunden auch ein Rabatt eingeräumt werden. Die möglichen Arten der Rabatte wurden weiter oben erläutert.
Wie bei der Berechnung des Skontos wird auch beim Rabatt von einem verminderten Grundwert ausgegangen, d. h. der Zielverkaufspreis entspricht einem um den Rabatt in Prozent verminderten Grundwert.
Im Beispiel gewährt die Computec GmbH ihren Kunden 10 % Sonderrabatt. Es muss folgende Rechnung durchgeführt werden:
Dreisatzrechnung
90 % = 1582,65 €
10 % = x
x = (1582,65 € · 10) : 90
x = 175,85 €
Lösung: Der Rabatt beträgt 175,85 €.
Hinweis: Grundsätzlich wird auf zwei Stellen kaufmännisch gerundet.
Um den Listenverkaufspreis (LVP) netto zu ermitteln, müssen der Zielverkaufspreis (ZVP) und der Rabatt addiert werden.
Im Beispiel: 1582,65 € (ZVP) + 175,85 € (Rabatt) = 1758,50 € (LVP netto)
Lösung: Der Listenverkaufspreis netto eines Computers beträgt 1758,50 €.
Nahezu jedes verkaufte Gut unterliegt der Umsatzsteuer. Aufgepasst werden muss bei der Wahl des Umsatzsteuersatzes. Er ist in der Aufgabe regelmäßig vorgegeben. Die Umsatzsteuer wird ausgehend vom Listenverkaufspreis (LVP) netto berechnet. Dabei beträgt der Grundwert des LVP netto grundsätzlich 100.
Im Beispiel beträgt der Umsatzsteuersatz 19 %. Es muss folgende Rechnung durchgeführt werden:
Dreisatzrechnung
100 % = 1758,50 €
19 % = x
x = (1758,50 € · 19) : 100
x = 334,12 €
Lösung: Die Umsatzsteuer beträgt 334,12 €.
Hinweis: Grundsätzlich wird auf zwei Stellen kaufmännisch gerundet.
Zur Ermittlung des Listenverkaufspreises brutto muss die errechnete Umsatzsteuer zum Listenverkaufspreis netto addiert werden.
Im Beispiel: 1758,50 € (LVP netto) + 334,12 € (Umsatzsteuer) = 2092,62 € (LVP brutto)
Lösung: Der Listenverkaufspreis brutto eines Computers beträgt 2092,62 €.
Viel Erfolg beim Üben.