Kundenrabatt: 5 % und Kundenskonto: 2 %
Gewinnzuschlagssatz: 25 %
Handlungskostenzuschlagsatz: 50 %
Bezugskosten: 6,53 €
Lieferskonto 2 % und Lieferrabatt 20 %
Der Umsatzsteuersatz beträgt 19 %.
1.) | Listeneinkaufspreis (LEP), brutto pro Stück | 743,75 €19. Schritt: Ermittlung des Listeneinkaufspreises bruttoListeneinkaufspreis brutto = Listeneinkaufspreis netto + Umsatzsteuer Im Beispiel: 743,75 € = 625,00 € + 118,75 € Lösung: Der Listeneinkaufspreis brutto beträgt 743,75 €. |
2.) | - Umsatzsteuer | 118,75 €18. Schritt: Ermittlung der UmsatzsteuerDer Steuersatz wird ausgehend vom Listeneinkaufspreis netto berechnet. Dieser wird als Grundwert gleich 100 gesetzt. Im Beispiel beträgt der Umsatzsteuersatz 19 %. Dreisatzrechnung 100 % = 625,00 € Lösung: Die Umsatzsteuer beträgt 118,75 €. |
3.) | Listeneinkaufspreis (LEP), netto | 625,00 €17. Schritt: Ermittlung des Listeneinkaufspreises nettoListeneinkaufspreis netto = Zieleinkaufspreis + Rabatt Im Beispiel: 625,00 € = 500,00 € + 125 € Lösung: Der Listeneinkaufspreis netto beträgt 625,00 €. |
4.) | - Lieferrabatt | 125,00 €16. Schritt: Ermittlung des LieferantenrabattsDer Rabatt wird im Rahmen der Rückwärtskalkulation ausgehend vom Zieleinkaufspreis berechnet. Dabei geht man von einem um den Rabatt verminderten Grundwert aus. Im Beispiel gewährt der Lieferant der Computec AG 20 % Rabatt. Dreisatzrechnung 80 % = 500,00 € Lösung: Der Lieferrabatt beträgt 125 €. |
5.) | Zieleinkaufspreis (ZEP) | 500,00 €15. Schritt: Ermittlung des ZieleinkaufspreisesZieleinkaufspreis = Bareinkaufspreis + Lieferantenskonto Im Beispiel: 500,00 € = 490,00 € + 10,00 € Lösung: Der Zieleinkaufspreis beträgt 500,00 €. |
6.) | - Lieferskonto | 10,00 €14. Schritt: Ermittlung des LieferantenskontosDer Lieferantenskonto wird im Rahmen der Rückwärtskalkulation ausgehend vom Bareinkaufspreis (BEP) errechnet. Dabei geht man von einem um den Kundeskontosatz verminderten Grundwert aus. Im Beispiel erhält die Computec GmbH vom Lieferanten 2 % Skonto. Dreisatzrechnung 98 % = 490,00 € Lösung: Der Lieferantenskonto beträgt 10,00 €. |
7.) | Bareinkaufspreis (BEP) | 490,00 €13. Schritt: Ermittlung des BareinkaufspreisesBareinkaufspreis = Bezugspreis - Bezugskosten Im Beispiel: 490,00 € = 496,53 € - 6,53 € Lösung: Der Bareinkaufspreis beträgt 490,00 €. |
8.) | + Bezugskosten | 6,53 €12. Schritt: Ermittlung der BezugskostenIm Beispiel betragen die Bezugskosten 6,53 €. Dieser Betrag ist zu übernehmen. |
9.) | Bezugspreis | 496,53 €11. Schritt: Ermittlung des BezugspreisesBezugspreis = Selbstkosten - Handlungskosten Im Beispiel: 496,53 € = 744,80 € - 248,27 € Lösung: Der Bezugspreis beträgt 496,53 €. |
10.) | + Handlungskosten | 248,27 €10. Schritt: Ermittlung der HandlungskostenUm die Handlungskosten im Rahmen der Rückwärtskalkulation zu ermitteln, wird den Selbstkosten ein vermehrter Grundwert zugeordnet. Der Grundwert von 100 erhöht sich um den Handlungskostenzuschlagssatz. In Beispiel beträgt der Handlungskostenzuschlagssatz 50 %. Dreisatzrechnung 150 % = 744,80 € Lösung: Die Handlungskosten betragen im 248,27 €. |
11.) | Selbstkosten | 744,80 €9. Schritt: Ermittlung der SelbstkostenSelbstkosten = Barverkaufspreis - Gewinn Im Beispiel: 744,80 € = 931,00 € – 186,20 € Lösung: Die Selbstkosten betragen 744,80 €. |
12.) | + Gewinn | 186,20 €8. Schritt: Ermittlung des GewinnsDer Gewinnaufschlag wird in der Rückwärtskalkulation ausgehend vom Barverkaufspreis (BVP) berechnet. Der Grundwert 100 wird um den Prozentsatz des Gewinnaufschlags vermehrt. Im Beispiel beträgt der Gewinnaufschlag 25 %. Dreisatzrechnung 125 % = 931,00 Lösung: Der Gewinnzuschlag beträgt 186,20 €. |
13.) | Barverkaufspreis (BVP) | 931,00 €7. Schritt: Ermittlung des BarverkaufspreisesBarverkaufspreis = Zielverkaufspreis - Kundenskonto Im Beispiel: 931,00 € = 950,00 € – 19,00 € Lösung: Der Barverkaufspreis beträgt 931,00 €. |
14.) | + Kundenskonto | 19,00 €6. Schritt: Ermittlung des KundenskontosDer Kundenskonto wird ausgehend vom Zielverkaufspreis (ZVP) errechnet. Dabei beträgt der Grundwert des ZVP grundsätzlich 100. Im Beispiel gewährt die Computec GmbH den Kunden Skonto in Höhe von 2 %. Dreisatzrechnung 100 % = 950,00 € Lösung: Der Kundenskonto beträgt: 19,00 € |
15.) | Zielverkaufspreis (ZVP) | 950,00 €5. Schritt: Ermittlung des ZielverkaufspreisesZielverkaufspreis = Listenverkaufspreis netto - Rabatt Im Beispiel: 950,00 € = 1000,00 € – 50,00 € Lösung: Der Zielverkaufspreis beträgt 950,00 €. |
16.) | + Kundenrabatt | 50,00 €4. Schritt: Ermittlung des KundenrabattsDer Rabatt wird ausgehend vom Nettoverkaufspreis errechnet. Dabei beträgt der Grundwert des Nettoverkaufspreises grundsätzlich 100. Im Beispiel wird ein Rabatt von 5 % gewährt. Dreisatzrechnung 100 % = 1000,00 € Lösung: Der Kundenrabatt beträgt 50,00 €. |
17.) | Nettoverkaufspreis | 1000,00 €3. Schritt: Ermittlung des NettoverkaufspreisesNettoverkaufspreis = Bruttoverkaufspreis - Umsatzsteuer Im Beispiel: 1000,00 € = 1190,00 € – 190,00 € Lösung: Der Nettoverkaufspreis beträgt 1000,00 €. |
18.) | + Umsatzsteuer | 190,00 €2. Schritt: Ermittlung der UmsatzsteuerDie Umsatzsteuer wird auf der Grundlage des Bruttoverkaufspreises berechnet. Er stellt den um den Umsatzsteuersatz vermehrten Grundwert dar. Im Beispiel ist ein Umsatzsteuersatz von 19 % gegeben. Dreisatzrechnung 119 % = 1190,00 Euro Lösung: Die Umsatzsteuer beträgt 190,00 €. |
19.) | Bruttoverkaufspreis | 1190,00 €1. Schritt: Übertrag des BruttoverkaufspreisesDer gewünschte Bruttoverkaufspreis muss aus dem Aufgabentext in die Handelskalkulationsvorlage übertragen werden. Im Beispiel beträgt der gewünschte Bruttoverkaufspreis 1190,00 €. |
Bedienungshinweise
Bitte beachten Sie: Die Kontrolle der Ergebnisse bricht beim ersten Fehler bzw. beim ersten leeren Feld ab, da sich jeder Wert aus dem vorhergehenden ableitet. Sollten Sie einen Fehler gemacht haben, prüfen Sie entsprechend die Folgewerte.
Bei der Rückwärtskalkulation rechnet man von unten nach oben ( = rückwärts!)
Auch die Kontrolle erfolgt von unten nach oben!
Auch die Rückwärtskalkulation ist eine Kalkulation mit langer kaufmännischer Tradition, die in vielen Unternehmen als Instrument der Preisfindung dient. Rückwärts bedeutet in diesem Zusammenhang, dass man in der Handelskalkulationsvorlage von unten nach oben kalkuliert. Der Ausgangspunkt der Kalkulation ist also nicht der Listeneinkaufspreis brutto, sondern der Bruttoverkaufspreis. Ausgehend von einem gewünschten Bruttoverkaufspreis wird berechnet, zu welchem Preis das Produkt unter Beachtung aller Bedingungen eingekauft werden müsste.
Im Gegensatz zur Vorwärtskalkulation sind die in der Kalkulationsvorlage gegebenen Vorzeichen für die Rückwärtskalkulation umzukehren. Achten Sie auch gegebenenfalls auf die Änderungen beim Grundwert (100 %, vermindert, vermehrt)!
Zunächst muss der gewünschte Bruttoverkaufspreis aus dem Aufgabentext in die Handelskalkulationsvorlage übertragen werden.
Im Beispiel beträgt der gewünschte Bruttoverkaufspreis des Computers 1190,00 €.
Im zweiten Schritt wird die Umsatzsteuer ermittelt. Dabei kann der Umsatzsteuersatz je nach Gut variieren.
Berechnet wird die Umsatzsteuer auf der Grundlage des Bruttoverkaufspreises. Er stellt den vermehrten Grundwert dar. Bei einem Umsatzsteuersatz von 19 % beträgt der Grundwert 119. Bei einer Umsatzsteuer von 7 % würde der vermehrte Grundwert 107 betragen.
Im Beispiel ist ein Umsatzsteuersatz von 19 % gegeben. Zur Ermittlung der Umsatzsteuer ist demnach folgende Rechnung durchzuführen:
Dreisatzrechnung
119 % = 1190,00 Euro
19 % = x (USt in Euro)
x = (19 · 1190,00 €) : 119
x = 190,00 €
Lösung: Die Umsatzsteuer beträgt 190,00 €.
Hinweis: Grundsätzlich wird auf zwei Stellen kaufmännisch gerundet.
Um den Nettoverkaufspreis zu erhalten, muss die Umsatzsteuer vom Bruttoverkaufspreis abgezogen werden.
Im Beispiel: 1190,00 € (Bruttoverkaufspreis) – 190,00 € (Umsatzsteuer) = 1000,00 € (Nettoverkaufspreis)
Lösung: Der Nettoverkaufspreis beträgt 1000,00 €.
Allgemeiner Hinweis
Immer wenn Sie prozentuale Beträge berechnen und danach addieren bzw. subtrahieren, können Sie zur Kontrolle oder auch als Alternative die Summe oder Differenz in Prozent berechnen.
Der Bruttoverkaufspreis entspricht 119 %, die Umsatzsteuer 19 % und der Nettoverkaufspreis 100 %. Sie können den Nettoverkaufspreis also auch über folgende Dreisatzrechnung ermitteln:
119 % = 1190,00 Euro
100 % = x (USt in Euro) Die 100 % sind die Differenz von 119 % - 19 %.
x = (100 · 1190,00 €) : 119
x = 1000,00 €
Wenn beide Rechenwege zum selben Ergebnis führen, können Sie ziemlich sicher sein, dass Sie richtig gerechnet haben.
Nun muss, sofern vorhanden, der gewährte Kundenrabatt Berücksichtigung finden. Als Rabatte gibt es zum Beispiel den Mengen-, den Treue-, den Sonder-, den Personalrabatt usw. Beachten Sie, dass manche Rabatte optional sind. So muss für einen Treuerabatt die Geschäftsbeziehung entsprechend lange bestehen oder bei einem Mengenrabatt auch die entsprechende Menge abgenommen werden.
Der Rabatt wird ausgehend vom Nettoverkaufspreis errechnet. Dabei beträgt der Grundwert des Nettoverkaufspreises grundsätzlich 100.
Im Beispiel gewährt der Lieferant einen Rabatt von 5 %. Es muss folgende Rechnung durchgeführt werden:
Dreisatzrechnung
100 % = 1000,00 €
5 % = x (Rabatt in Euro)
x = (1000,00 € · 5) : 100
x = 50,00 €
Lösung: Der Rabatt beträgt 50,00 €.
Hinweis: Grundsätzlich wird auf zwei Stellen kaufmännisch gerundet.
Um den Zielverkaufspreis (ZVP) zu erhalten, muss der Rabatt vom Nettoverkaufspreis abgezogen werden.
Im Beispiel: 1000,00 € (Nettoverkaufspreis) – 50,00 € (Rabatt) = 950,00 € (ZVP)
Lösung: Der Computer hat einen Zielverkaufspreis von 950,00 €.
Im folgenden Schritt muss, sofern im Text gegeben, der Kundenskonto abgezogen werden. Unter einem Kundenskonto versteht man den Zinssatz für die Inanspruchnahme eines Lieferantenkredites durch den Kunden. Der Skontosatz liegt üblicherweise zwischen 1 und 3 %.
Der Kundenskonto wird ausgehend vom Zielverkaufspreis (ZVP) errechnet. Dabei beträgt der Grundwert des Zielverkaufspreises grundsätzlich 100.
Im Beispiel gewährt die Computec GmbH den Kunden Skonto in Höhe von 2 %. Es muss folgende Rechnung durchgeführt werden:
Dreisatzrechnung
100 % = 950,00 €
2 % = x (Skonto in Euro)
x = (950,00 € · 2) : 100
x = 19,00 €
Lösung: Die Höhe des Skontos beträgt: 19,00 €
Hinweis: Grundsätzlich wird auf zwei Stellen kaufmännisch gerundet.
Zur Ermittlung des Barverkaufspreises (BVP) muss der Kundenskonto vom Zielverkaufspreis (ZVP) abgezogen werden.
Im Beispiel: 950,00 € (ZVP) – 19,00 € (Skonto) = 931,00 € (BVP)
Lösung: Der Barverkaufspreis des Computers beträgt 931,00 €.
Wie hoch der Gewinnzuschlag sein soll, richtet sich zum einen nach den persönlichen Wünschen des Unternehmers bzw. der Teilhaber und zum anderen nach der Preispolitik, die das Unternehmen durchführt. Würde z. B. der Gewinn zu hoch angesetzt werden, so könnte das zu verkaufende Produkt an Wettbewerbsfähigkeit einbüßen.
Der Gewinnaufschlag wird in der Rückwärtskalkulation ausgehend vom Barverkaufspreis (BVP) berechnet. Der Grundwert wird um den Prozentsatz des Gewinnaufschlags vermehrt.
Im Beispiel: Der Gewinnaufschlag beträgt in dem Beispiel 25 %. Der Barverkaufspreis hat demnach einen vermehrten Grundwert von 125. Folgende Rechnung ist durchzuführen:
Dreisatzrechnung
125 % = 931,00
25 % = x (Gewinn in Euro)
x = (931,00 € · 25 %) : 125 %
x = 186,20 €
Lösung: Der Gewinnzuschlag liegt bei 186,20 €.
Hinweis: Grundsätzlich wird auf zwei Stellen kaufmännisch gerundet.
Die Selbstkosten stellen den untersten Preis dar, für den ein Unternehmer sein Produkt anbieten könnte. Würde er unter diesem Preis anbieten, so würde er einen Verlust realisieren.
Um die Selbstkosten zu ermitteln, muss der Gewinn vom Barverkaufspreis (BVP) abgezogen werden.
Im Beispiel: 931,00 € (BVP) – 186,20 € (Gewinnaufschlag) = 744,80 € (Selbstkosten)
Lösung: Die Selbstkosten des Computers betragen 744,80 €.
In einem Unternehmen fallen neben den "reinen" Einkaufskosten (Grundwert der Ware und deren Bezugskosten) regelmäßig weitere Kosten an (zum Beispiel für die Unterhaltung des Betriebsgebäudes oder für das Personal). Diese Kosten werden auf das zu verkaufende Gut aufgeschlagen. Hierzu wird im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung ein Prozentsatz als Handlungskostenzuschlagssatz ermittelt, der sicherstellen soll, dass alle Betriebskosten gedeckt werden.
Um die Handlungskosten im Rahmen der Rückwärtskalkulation zu ermitteln, wird den Selbstkosten ein vermehrter Grundwert zugeordnet. Der Grundwert von 100 erhöht sich um den Handlungskostenzuschlagssatz.
In Beispiel beträgt der Handlungskostenzuschlagssatz 50 %, der vermehrte Grundwert also 150. Folgende Rechnung ist durchzuführen:
Dreisatzrechnung
150 % = 744,80 €
50 % = x (Handlungskosten in Euro)
x = (744,80 € · 50) : 150
x = 248,27 €
Lösung: Die Handlungskosten betragen 248,27 €.
Hinweis: Grundsätzlich wird auf zwei Stellen kaufmännisch gerundet.
Zur Ermittlung des Bezugspreises werden im Rahmen der Rückwärtskalkulation die Handlungskosten von den Selbstkosten abgezogen.
Im Beispiel: 744,80 € (Selbstkosten) - 248,27 € (Handlungskosten) = 496,53 € (Bezugspreis)
Lösung: Der Bezugspreis des Computers beträgt 496,53 €.
Unter den Bezugskosten versteht man alle zusätzlichen Kosten, die auf dem Grundpreis der Ware im Rahmen des Einkaufes aufgeschlagen werden. Hierzu gehören in erster Linie die Transportkosten (z. B. Frachtkosten, Verladekosten, Portokosten). Aber auch Versicherungskosten (z. B. Transportversicherung) können den Bezugskosten zugerechnet werden.
Im Beispiel betragen die Bezugskosten 6,53 €. Dieser Betrag ist zu übernehmen.
Um den Bareinkaufspreis (BEP) zu ermitteln, müssen die Bezugskosten vom Bezugspreis abgezogen werden.
Im Beispiel: 496,53 € (Bezugspreis) - 6,53 € (Bezugskosten) = 490,00 € (Bareinkaufspreis)
Lösung: Der Bareinkaufspreis des Computers beträgt 490,00 €.
Der Lieferantenskonto ist der Preis des Lieferantenkredits. Der Skontosatz liegt dabei üblicherweise zwischen 1 und 3 %.
Der Lieferantenskonto wird im Rahmen der Rückwärtskalkulation ausgehend vom Bareinkaufspreis (BEP) errechnet. Dabei geht man von einem um den Kundeskontosatz verminderten Grundwert aus. Beträgt der Kundenskontosatz 2%, so entspricht der Barverkaufspreis einen verminderten Grundwert von 98.
Im Beispiel erhält die Computec GmbH vom Lieferanten 2 % Skonto. Es muss folgende Rechnung durchgeführt werden:
Dreisatzrechnung
98 % = 490,00 €
2 % = x (Skonto in Euro)
x = (490,00 € · 2) : 98
x = 10,00 €
Lösung: Es liegt ein Lieferantenskonto in Höhe von 10,00 € vor.
Hinweis: Grundsätzlich wird auf zwei Stellen kaufmännisch gerundet.
Um den Zieleinkaufspreis (ZEP) zu ermitteln, wird zum Bareinkaufspreis (BEP) der ermittelte Lieferantenskonto addiert.
Im Beispiel: 490,00 € (Bareinkaufspreis) + 10,00 € (Lieferantenskonto) = 500,00 € (Zieleinkaufspreis)
Lösung: Der Zieleinkaufspreis des Computers beträgt 500,00 €.
Neben dem Skonto kann das Unternehmen vom Lieferanten auch einen Lieferrabatt erhalten. Die möglichen Arten der Rabatte wurden weiter oben erläutert.
Ähnlich wie bei der Berechnung des Skontos wird auch beim Rabatt von einem verminderten Grundwert ausgegangen, d. h. der Zieleinkaufspreis entspricht einem um den Rabatt in Prozent verminderten Grundwert.
Im Beispiel gewährt der Lieferant der Computec AG 20 % Rabatt.
Dreisatzrechnung
80 % = 500,00 €
20 % = x (Rabatt in Euro)
x = (500,00 € · 20) : 80
x = 125 €
Lösung: Der Rabatt für den Computer beträgt 125 €.
Hinweis: Grundsätzlich wird auf zwei Stellen kaufmännisch gerundet.
Um den Listeneinkaufspreis netto zu ermitteln, muss zum Zieleinkaufspreis der Rabatt addiert werden.
Im Beispiel: 500,00 € (ZEP) + 125 € (Rabatt) = 625,00 € (LEP netto)
Lösung: Der Listeneinkaufspreis netto des Computers beträgt 625,00 €.
Nahezu jedes eingekaufte Gut unterliegt der Umsatzsteuer. Aufgepasst werden muss bei der Wahl des Steuersatzes. Er ist in der Aufgabe regelmäßig vorgegeben.
Der Steuersatz wird vom Listeneinkaufspreis netto berechnet. Dieser wird als Grundwert gleich 100 gesetzt.
Im Beispiel beträgt der Umsatzsteuersatz 19 %.
Dreisatzrechnung
100 % = 625,00 €
19 % = x (USt in Euro)
x = (625,00 · 19) : 100
x = 118,75 €
Lösung: Die Umsatzsteuer beträgt 118,75 €.
Hinweis: Grundsätzlich wird auf zwei Stellen kaufmännisch gerundet.
Zur Ermittlung des Listeneinkaufspreises brutto wird die Umsatzsteuer zum Listeneinkaufspreis netto addiert.
Im Beispiel: 625,00 € (LEP netto) + 118,75 € (Umsatzsteuer) = 743,75 € (LEP brutto)
Lösung: Der Listeneinkaufspreis brutto für einen Computer beträgt 743,75 €.
Viel Erfolg beim Üben.