Regeln zum Thema 9: Zusammenschreibung
9.14 Zusammensetzungen mit nicht selbständigen Bestandteilen

Zusammensetzungen, bei denen der erste oder zweite Bestandteil in dieser Form nicht selbständig vorkommt, werden zusammengeschrieben, vgl. § 36 (2), z. B.:
- knochenbrecherisch, einmalig, redselig, zweifach, großspurig
- schwerstbehindert, wissbegierig, tausendjährig
Diese Regel ist leicht, man muss den Teil der Regel richtig verstehen, der besagt, dass der Bestandteil nicht selbständig in dieser Form vorkommt. Die Wörter brecherisch oder malig gibt es nicht; zu red gehört in der Standardsprache mindestens ein Apostroph (Ich red' nicht viel.); fach gibt es allein nur als das Fach; spurig gibt es genauso wenig allein wie schwerst usw.
Wem diese Erklärung nicht zusagt, kann sich die Zusammenschreibung auch mit einer anderen Regel begründen: Wörter, deren Bestandteile verkürzte Wortgruppen repräsentieren, schreibt man zusammen:
- eine knochenbrecherische Fahrt (= eine Fahrt, bei der man sich die Knochen brechen kann)
- wissbegierige Schüler (= Schüler, die begierig sind, etwas zu wissen)
- tausendjährig (= etwas, das tausend Jahre alt ist oder tausend Jahre dauert)