Regeln zum Thema 10: Getrenntschreibung
10.3 Partizip + Verb
Verbindungen aus einem Partizip und einem Verb schreibt man immer getrennt (§ 34 2.3):
- rasend werden, wütend sein, taumelnd stürzen
- gefangen halten, geschenkt bekommen, getrennt schreiben
Das betrifft auch alle abgeleiteten Verbformen:
- Paul ist schon immer schnell wütend geworden.
- Ich habe ihn lange gefangen gehalten.
- Diese Wörter sind getrennt zu schreiben.
Hinweise
(1) Mögliche Substantivierungen schreibt man zusammen:
das Rasendwerden, das Gefangenhalten, das Getrenntschreiben
(2) Abgeleitete, adjektivisch gebrauchte Partizipien können seit 2006 auch zusammengeschrieben werden:
- der gefangen genommene/gefangengenommene Umweltaktivist
- der gefangen gehaltene/gefangengehaltene Täter
- die getrennt geschriebenen/getrenntgeschriebenen Wörter
Bei erweiterten bzw. gesteigerten Formen richtet sich die Schreibung danach, ob nur der erste Bestandteil oder die gesamte Verbindung betroffen ist:
- ein schwerwiegenderer Vorfall, aber: ein schwerer wiegender Vorfall
- eine äußerst notleidende Bevölkerung, aber: eine große Not leidende Bevökerung
Sowohl die Getrennt- als auch die Zusammenschreibung in den letzten zwei Beispielen ist zwingend vorgegeben.
Es darf also nicht in allen Fällen auch zusammengeschrieben werden. Es empfiehlt sich - bis auf die Ausnahmen -, bei einer konsequenten Getrenntschreibung zu bleiben, da die Fälle möglicher Zusammenschreibung von einer Reihe fehlerträchtiger Kriterien abhängen. Also: Verb + Verb getrennt und Partizip + Verb getrennt. Eine einfache, gut handhabbare Regel.