Hinweise zum Thema 12: Getrennt- oder Zusammenschreibung

In einigen Fällen können Schreibende selbst entscheiden, wie sie schreiben (vgl. § 39 E3). Dabei müssen sie allerdings nichts erfinden, sondern eine von zwei bestehende Möglichkeiten wählen. Das ist relativ selten der Fall.
Das betrifft:
(1) Fügungen in adverbialer Verwendung:
- außerstand setzen/außer Stand setzen
- außerstande sein/außer Stande sein
- imstande sein/im Stande sein
- infrage kommen, stehen, stellen/in Frage kommen, stehen, stellen
- instand setzen, halten, besetzen/in Stand setzen, halten, besetzen
- zugrunde gehen, legen, liegen, richten/zu Grunde gehen, legen, liegen, richten
- zuleide tun/zu Leide tun
- zumute sein/zu Mute sein
- zunutze machen/zu Nutze machen
- zurande kommen/zu Rande kommen
- zurate ziehen/zu Rate ziehen
- zuschanden machen, werden/zu Schanden machen, werden
- zuschulden kommen lassen/zu Schulden kommen lassen
- zustande bringen/zu Stande bringen
- zutage fördern, treten/zu Tage fördern, treten
- zuwege bringen/zu Wege bringen
(2) die Konjunktion:
(3) Fügungen in präpositionaler Verwendung:
- anstelle/an Stelle
- aufgrund/auf Grund
- aufseiten/auf Seiten
- mithilfe/mit Hilfe
- vonseiten/von Seiten
- zugunsten/zu Gunsten
- zulasten/zu Lasten
- zuseiten/zu Seiten
- zuungunsten/zu Ungunsten
Hinweis zu den Übungen
Bei den mit Sternchen gekennzeichneten Beispielen ist auch Getrenntschreibung möglich. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird auf das Ausschreiben der zweiten Variante verzichtet.