Der Orthograph - Regeln und Einsetzübungen

Regeln zum Thema 1: Zeichensetzung (EÜ)

1.5 Das Komma bei Partizipialkonstruktionen

Eule

Mit der Rechtschreibreform von 1996 wurden die bis dahin bestehenden Regeln vereinfacht. Man unterscheidet nicht mehr zwischen Partizipien ohne nähere Bestimmung bzw. mit einer kurzen näheren Bestimmung auf der einen Seite und Partizipialgruppen größeren Umfangs auf der anderen Seite. Es gilt die Faustregel: Man kann Kommas setzen, muss es aber nicht. Mit der Reform der Reform (2004 und 2006) änderte sich nichts.

Kann-Kommas

Man kann Partizipialgruppen durch Kommas abtrennen, um die Gliederung des Satzes zu verdeutlichen oder um Missverständnisse auszuschließen:

Muss-Kommas

(1) Kommas setzen muss man jedoch in dem Fall, wenn die Partizipialgruppe als Zusatz oder Nachtrag anzusehen ist:

In diesen leicht geänderten Beispielen (vgl. mit den Beispielen zu den Kann-Kommas) steht die Partizipialgruppe als Zusatz an der für die finite Verbform reservierten Stelle, was die Ausgliederung durch Kommas notwendig macht.)

(2) Ebenfalls sind Kommas zu setzen, wenn ein Wort oder eine Wortgruppe auf die Partizipialgruppe hinweist oder sie wieder aufnimmt:

Hinweis

Um zu ermitteln, ob es sich bei der Partizipialgruppe um einen Zusatz oder Nachtrag handelt, kann man den Umstand nutzen, dass sich eine Partizipialgruppe normalerweise durch das Wort so ersetzen lässt. Für die ersten Beispiele hieße das:

Alle drei Sätze können so in irgendeiner Situation vorkommen und sind dann auch grammatisch richtig. Die letzten Beispiele aber

zeigen umgeformt deutlich, dass es sich bei der Partizipialgruppe um einen Zusatz oder Nachtrag handelt, denn so würde die Sätze normalerweise niemand formulieren.

Hinweis zu den Übungen

In den Übungen werden nur die Muss-Kommas geübt.