Zur wörtlichen Wiedergabe zählt man die Wiedergabe von gesprochenen bzw. gedachten Sätzen oder Satzteilen (direkte Rede, Überschriften, Aufschriften, Sprichwörter u. dgl.) und die Wiedergabe von Textstellen (Zitate). Wörtlich bedeutet dabei, dass der Wortlaut des Originals ohne Veränderung wiedergegeben wird (Ausnahme: Auslassungen bei Zitaten).
Für die wörtliche Wiedergabe gilt grundsätzlich:
Die Dudenregel K 7 und § 89 der amtlichen Regelungen zur deutschen Rechtschreibung beschreiben das Grundsätzliche, weitere Details werden in §§ 81, 90-93 behandelt. Die Details betreffen die Zeichensetzung im Begleitsatz und im angeführten Satz, die zusammen einen Ganzsatz bilden.
Ausführliche Informationen zur wörtlichen Wiedergabe findet man in Komma, Punkt und alle anderen Satzzeichen, Mannheim, 2011, ISBN 978-3-411-74491-6, unter dem Thema Wörtliche Wiedergabe ab Seite 220.
Bei den Übungen werden zunächst die klassischen Fälle der direkten Rede behandelt. Das wörtlich Wiedergebene ist ein Satz, der Begleitsatz ist klar als solcher erkennbar und durch Doppelpunkt bzw. Komma von der Anführung zu trennen:
Danach geht es um Fälle, bei denen die Anführung Teil eines Satzes oder ein (meist kurzer) Satz ist, der so eng mit dem Begleitsatz verbunden ist, dass die Anführung weder durch Doppelpunkt noch durch Komma abgetrennt wird:
Die wörtliche Wiedergabe von Sätzen ohne Begleitsatz wird nicht geübt. In diesen Fällen behält das wörtlich Wiedergegebene sein Satzschlusszeichen und es wird von Anführungszeichen umschlossen. Das bereitet den Lernenden kaum Schwierigkeiten.
Hinweis zu den Übungen
In den Übungen sind fehlende Satzzeichen einzusetzen. Im Einzelnen handelt es sich dabei um:
Die wörtliche Rede ist mit allen Satzzeichen vorgegeben.
Im Eingabefeld ist der Ganzsatz, also Begleitsatz und Anführung, ohne Anführungszeichen und ohne die relevanten Satzzeichen vorgegeben.
Beispiele wie Bei Feuer musst du rufen: "Feuer!"! kommen in den Übungen nicht vor, da für den Begleitsatz vorgegeben werden müsste, ob ihm besonderer Nachdruck verliehen werden soll oder nicht. Begleitsätze als Fragen sind dagegen möglich, da die Frage an der Satzgliedstellung erkennbar ist.Hinweis zu den Anführungszeichen
Bei den Anführungszeichen gibt es unterschiedliche Varianten: "...", „...“, »...«, «...».
In den Übungen sind gerade Anführungszeichen (also "...") zu verwenden, da bei der Arbeit mit dem Browser typographische Anführungszeichen als Sonderzeichen eingegeben werden müssten.