5 % = x
x = (10.000,00 € · 5) : 100
x = 500,00 €
Lösung: Die Materialgemeinkosten betragen 500,00 €.
Materialkosten = Fertigungsmaterial + Materialgemeinkosten
Im Beispiel: 10.500,00 € = 10.000,00 € + 500,00 €
Lösung: Die Materialkosten betragen 10.500,00 €.
Der Betrag ist der Aufgabenstellung zu entnehmen.
Im Beispiel: Die Kosten für die Fertigungslöhne betragen 1.000,00 €.
Die Fertigungsgemeinkosten werden ausgehend von den Kosten für die Fertigungslöhne errechnet. Der Grundwert der Kosten für die Fertigungslöhne beträgt grundsätzlich 100.
Im Beispiel beträgt der Zuschlagssatz für die Fertigungsgemeinkosten 25 %.
Dreisatzrechnung
100 % = 1.000,00 €
25 % = x
x = (1.000,00 € · 25) : 100
x = 250,00 €
Lösung: Die Fertigungsgemeinkosten betragen 250,00 €.
Fertigungskosten = Fertigungslöhne + Fertigungsgemeinkosten
Im Beispiel: 1.250,00 € = 1.000,00 € + 250,00 €
Lösung: Die Fertigungskosten betragen 1.250,00 €.
Herstellkosten = Materialkosten + Fertigungskosten
Im Beispiel: 11.750,00 € = 10.500,00 € + 1.250,00 €
Lösung: Die Herstellkosten betragen 11.750,00 €.
Die Verwaltungsgemeinkosten werden ausgehend von den Herstellkosten errechnet. Der Grundwert der Herstellkosten beträgt grundsätzlich 100.
Im Beispiel beträgt der Zuschlagssatz für die Verwaltungsgemeinkosten 5 %.
Dreisatzrechnung
100 % = 11.750,00 €
5 % = x
x = (11.750,00 € · 5) : 100
x = 587,50 €
Lösung: Die Verwaltungsgemeinkosten betragen 587,50 €.
Die Vertriebsgemeinkosten werden ebenfalls ausgehend von den Herstellkosten errechnet. Der Grundwert der Herstellkosten beträgt grundsätzlich 100.
Im Beispiel beträgt der Zuschlagssatz für die Vertriebsgemeinkosten 5 %.
Dreisatzrechnung
100 % = 11.750,00 €
5 % = x
x = (11.750,00 € · 5) : 100
x = 587,50 €
Lösung: Die Vertriebsgemeinkosten betragen 587,50 €.
Selbstkosten = Herstellkosten + Verwaltungsgemeinkosten + Vertriebsgemeinkosten
Im Beispiel: 12.925,00 € = 11.750,00 € + 587,50 € + 587,50 €
Lösung: Die Selbstkosten betragen 12.925,00 €.
Der Gewinnaufschlag wird ausgehend von den Selbstkosten berechnet. Der Grundwert der Selbstkosten beträgt grundsätzlich 100.
In unserem Beispiel liegt der Gewinnaufschlag bei 50 %.
Dreisatzrechnung
100 % = 12.925,00 €
50 % = x
x = (12.925,00 € · 50) : 100
x = 6.462,50 €
Lösung: Der Gewinnzuschlag liegt bei 6.462,50 €.
Barverkaufspreis = Selbstkosten + Gewinn
Im Beispiel: 19.387,50 € = 12.925,00 € + 6.462,50 €
Lösung: Der Barverkaufspreis beträgt 19.387,50 €.
Der Kundenskonto wird ausgehend vom Barverkaufspreis (BVP) errechnet. Man geht für den BVP von einem um den Skontosatz und um den Zuschlagssatz der Vertriebsprovison verminderten Grundwert aus.
Im Beispiel gewährt das Unternehmen seinen Kunden 2 % Skonto und 10 % Provision.
Dreisatzrechnung
88 % = 19.387,50 €
2 % = x
x = (19.387,50 € · 2) : 88
x = 440,63 €
Lösung: Der Kundenskonto beträgt 440,63 €.
Die Vertriebsprovision wird ebenfalls ausgehend vom Barverkaufspreis (BVP) errechnet. Man geht für den BVP von einem um den Zuschlagssatz der Vertriebsprovision und um den Skontosatz verminderten Grundwert aus.
Im Beispiel beträgt der Zuschlagssatz der Vertriebsprovision 10 % und der Kundenskonto 2 %.
Dreisatzrechnung
88 % = 19.387,50 €
10 % = x
x = (19.387,50 € · 10) : 88
x = 2.203,13 €
Lösung: Die Vertriebsprovision beträgt 2.203,13 €.
Zielverkaufspreis = Barverkaufspreis + Kundenskonto + Vertriebsprovision
Im Beispiel: 22.031,26 € = 19.387,50 € + 440,63 € + 2.203,13 €
Lösung: Der Zielverkaufspreis beträgt 22.031,26 €.
Der Kundenrabatt wird ausgehend vom Zielverkaufspreis errechnet. Man geht für den ZVP von einem um den Prozentsatz des Rabatts verminderten Grundwert aus.
Im Beispiel gewährt das Unternehmen seinen Kunden 5 % Rabatt.
Dreisatzrechnung
95 % = 22.031,26 €
5 % = x
x = (22.031,26 € · 5) : 95
x = 1.159,54 €
Lösung: Der Rabatt beträgt 1.159,54 €.
Listenverkaufspreis netto = Zielverkaufspreis + Rabatt
Im Beispiel: 23.190,80 € = 22.031,26 € + 1.159,54 €
Lösung: Der Listenverkaufspreis netto beträgt 23.190,80 €.
Hinweise
Bitte beachten Sie: Die Kontrolle der Ergebnisse bricht beim ersten Fehler bzw. beim ersten leeren Feld ab, da sich jeder Wert aus dem vorhergehenden ableitet. Sollten Sie einen Fehler gemacht haben, prüfen Sie entsprechend die Folgewerte.
In der Vorgabe der Werte für die Kalkulation und in der Kalkulationsvorlage werden dieselben Begriffe (Materialgemeinkosten, Fertigungsgemeinkosten usw.) verwendet. Dabei bezieht sich zum Beispiel der Begriff Materialgemeinkosten bei der Vorgabe der Werte für die Kalkulation auf einen Prozentsatz und in der Kalkulationsvorlage auf einen Betrag.
Korrekterweise müsste man bei den Zuschlagssätzen immer von Materialgemeinkostenzuschlagssatz, Fertigungsgemeinkostenzuschlagssatz usw. sprechen. Um bei den Normalzuschlagsätzen ganz genau zu sein, müsste es sogar Materialgemeinkostennormalzuschlagssatz, Fertigungsgemeinkostennormalzuschlagssatz usw. heißen.
Die übermäßige Verwendung dieser Bandwurmwörter wird in der Praxis vermieden, da sich die Bedeutung über den Kontext erschließt: Materialgemeinkosten von 5 % stehen im Kontext einer Industriekalkulation als Vorkalkulation für den Normalzuschlagssatz, während Materialgemeinkosten von 500 € im selben Kontext für den Betrag stehen.
Mit der industriellen Angebotskalkulation (auch Vorkalkulation genannt) ermittelt der Kaufmann mit Hilfe einer Vorwärtskalkulation einen Listenverkaufspreis.
Die Grundlagen der Kalkulation sind:
Die industrielle Zuschlagskalkulation wird bei der Einzel- oder Serienfertigung unterschiedlicher Erzeugnisse angewandt.
In der Aufgaben wird die Industriekalkulation auf vier Kostenstellen aufgebaut:
Das entspricht dem Vorgehen der gängigen Lehrbücher (siehe auch Schmolke/Deitermann) und den Anforderungen in den Prüfungen der IHK. Auf die Verwendung von Fertigungshilfskostenstellen wird verzichtet, um die Übersichtlichkeit des Kalkulationsschemas zu wahren.
In der Praxis ließe sich die Industriekalkulation entsprechend durch zusätzliche Kostenstellen erweitern oder durch das Wegstreichen von Kostenstellen verkürzen. Abhängig ist die Wahl der Kostenstellen von der Vorgabe des Managements, der Größe des Unternehmens, den spezifischen Besonderheiten der Branche usw.
Damit wird deutlich, dass es kein einheitliches industrielles Kalkulationsschema gibt. Die Zuschlagskalkulation passt sich immer der Struktur des Betriebsabrechnungsbogens (BAB) und der Zahl seiner Kostenstellen an.
Hinweis für Lehrkräfte:
In der Literatur werden die Begriffe Industriekalkulation und Kostenträgerstückrechnung teils synonym und teils unterschiedlich verwendet. In den Aufgaben des Rewe-Trainers wird in Anlehnung an die Handelskalkulationen die progressive Ermittlung des Verkaufspreises aus industrieller Einzel- oder Serienproduktion als Industriekalkulation bezeichnet.
Zunächst müssen die Kosten für das Fertigungsmaterial aus der Aufgabenstellung in die Kalkulationsvorlage übertragen werden. Dieser Wert ist immer vorgegeben.
Im Beispiel: Die Kosten für das Fertigungsmaterial betragen 10.000,00 €.
Im zweiten Schritt müssen die Materialgemeinkosten ermittelt werden. Die Materialgemeinkosten werden ausgehend von den Kosten für das Fertigungsmaterial errechnet. Der Grundwert der Kosten für das Fertigungsmaterial beträgt grundsätzlich 100. Man rechnet also vom Hundert.
Im Beispiel beträgt der Zuschlagssatz für die Materialgemeinkosten 5 %.
Dreisatzrechnung
100 % = 10.000,00 €
5 % = x
x = (10.000,00 € · 5) : 100 oder 10.000,00 € · 5 %
x = 500,00 €
Lösung: Die Materialgemeinkosten betragen 500,00 €.
Hinweis: Grundsätzlich wird auf zwei Stellen kaufmännisch gerundet.
Um die Materialkosten zu erhalten, müssen die Kosten für das Fertigungsmaterial und die Materialgemeinkosten addiert werden.
Im Beispiel: 10.500,00 € = 10.000,00 € + 500,00 €
Lösung: Die Materialkosten betragen 10.500,00 €.
Die Kosten für die Fertigungslöhne müssen aus der Aufgabenstellung in die Kalkulationsvorlage übertragen werden.
Im Beispiel: Die Kosten für die Fertigungslöhne betragen 1.000,00 €.
Die Fertigungsgemeinkosten werden ausgehend von den Kosten für die Fertigungslöhne errechnet. Der Grundwert der Kosten für die Fertigungslöhne beträgt grundsätzlich 100. Man rechnet also vom Hundert.
Im Beispiel beträgt der Zuschlagssatz für die Fertigungsgemeinkosten 25 %.
Dreisatzrechnung
100 % = 1.000,00 €
25 % = x
x = (1.000,00 € · 25) : 100 oder 1.000,00 € · 25 %
x = 250,00 €
Lösung: Die Fertigungsgemeinkosten betragen 250,00 €.
Hinweis: Grundsätzlich wird auf zwei Stellen kaufmännisch gerundet.
Fertigungskosten = Fertigungslöhne + Fertigungsgemeinkosten
Im Beispiel: 1.250,00 € = 1.000,00 € + 250,00 €
Lösung: Die Fertigungskosten betragen 1.250,00 €.
Herstellkosten = Materialkosten + Fertigungskosten
Im Beispiel: 11.750,00 € = 10.500,00 € + 1.250,00 €
Lösung: Die Herstellkosten betragen 11.750,00 €.
Die Verwaltungsgemeinkosten werden ausgehend von den Herstellkosten errechnet. Der Grundwert der Herstellkosten beträgt grundsätzlich 100. Man rechnet also vom Hundert.
Im Beispiel beträgt der Zuschlagssatz für die Verwaltungsgemeinkosten 5 %.
Dreisatzrechnung
100 % = 11.750,00 €
5 % = x
x = (11.750,00 € · 5) : 100 oder 11.750,00 € · 5 %
x = 587,50 €
Lösung: Die Verwaltungsgemeinkosten betragen 587,50 €.
Hinweis: Grundsätzlich wird auf zwei Stellen kaufmännisch gerundet.
Die Vertriebsgemeinkosten werden ebenfalls ausgehend von den Herstellkosten errechnet. Der Grundwert der Herstellkosten beträgt grundsätzlich 100. Man rechnet also vom Hundert.
Im Beispiel beträgt der Zuschlagssatz für die Vertriebsgemeinkosten 5 %.
Dreisatzrechnung
100 % = 11.750,00 €
5 % = x
x = (11.750,00 € · 5) : 100 oder 11.750,00 € · 5 %
x = 587,50 €
Lösung: Die Vertriebsgemeinkosten betragen 587,50 €.
Hinweis: Grundsätzlich wird auf zwei Stellen kaufmännisch gerundet.
Selbstkosten = Herstellkosten + Verwaltungsgemeinkosten + Vertriebsgemeinkosten
Im Beispiel: 12.925,00 € = 11.750,00 € + 587,50 € + 587,50 €
Lösung: Die Selbstkosten betragen 12.925,00 €.
Wie hoch der Gewinnzuschlag sein soll, richtet sich zum einen nach den persönlichen Wünschen des Unternehmers bzw. der Teilhaber und zum anderen nach der Preispolitik, die das Unternehmen verfolgt. Würde z. B. der Gewinn zu hoch angesetzt werden, so könnte das zu verkaufende Produkt an Wettbewerbsfähigkeit einbüßen.
Der Gewinnaufschlag wird ausgehend von den Selbstkosten berechnet. Der Grundwert der Selbstkosten beträgt grundsätzlich 100. Man rechnet also vom Hundert.
Im Beispiel liegt der Gewinnaufschlag bei 50 %.
Dreisatzrechnung
100 % = 12.925,00 €
50 % = x
x = (12.925,00 € · 50) : 100 oder 12.925,00 € · 50 %
x = 6.462,50 €
Lösung: Der Gewinnzuschlag liegt bei 6.462,50 €.
Hinweis: Grundsätzlich wird auf zwei Stellen kaufmännisch gerundet.
Barverkaufspreis = Selbstkosten + Gewinn
Im Beispiel: 19.387,50 € = 12.925,00 € + 6.462,50 €
Lösung: Der Barverkaufspreis beträgt 19.387,50 €.
Unternehmen können den Kunden einen so genannten Kundenskonto einräumen. Der Skontosatz liegt dabei üblicherweise zwischen 1 und 3 %.
Der Kundenskonto wird ausgehend vom Barverkaufspreis (BVP) errechnet.
Ist neben dem Kundenskonto auch ein Zuschlagssatz für die Vertriebsprovision zu berücksichtigen, geht man bei dem Barverkaufspreis von einem um den Skontosatz und den Satz der Vertriebsprovision verminderten Grundwert aus. Beträgt der Kundenskontosatz 2% und die Vertriebsprovsion 10 %, so entspricht der Barverkaufspreis einem verminderten Grundwert von 88 %.
Im Beispiel gewährt das Unternehmen seinen Kunden 2 % Skonto und 10 % Vertriebsprovision.
Dreisatzrechnung
88 % = 19.387,50 € | Hinweis: 88 % = 100 % - (2 % + 10 %)
2 % = x
x = (19.387,50 € · 2) : 88
x = 440,63 €
Lösung: Der Kundenskonto beträgt 440,63 €.
Hinweis: Grundsätzlich wird auf zwei Stellen kaufmännisch gerundet.
Die Vertriebsprovision wird ausgehend vom Barverkaufspreis (BVP) errechnet.
Ist neben dem Zuschlagssatz für die Vertriebsprovision ein Kundenskonto zu berücksichtigen, geht man bei dem Barverkaufspreis von einem um den Satz der Vertriebsprovision und den Skontosatz verminderten Grundwert aus. Beträgt die Vertriebsprovsion 10 % und der Kundenskontosatz 2 %, so entspricht der Barverkaufspreis einem verminderten Grundwert von 88 %.
Im Beispiel beträgt der Zuschlagssatz der Vertriebsprovision 10 % und der Skontosatz 2 %.
Dreisatzrechnung
88 % = 19.387,50 € | Hinweis: 88 % = 100 % - (10 % + 2 %)
10 % = x
x = (19.387,50 € · 10) : 88
x = 2.203,13 €
Lösung: Die Vertriebsprovision beträgt 2.203,13 €.
Hinweis: Grundsätzlich wird auf zwei Stellen kaufmännisch gerundet.
Mathematischer Hinweis zu den Lösungsschritten 13 und 14
Bei der Vorwärtskalkulation muss bei der Ermittlung des Kundenskontos und der Vertreterprovision bei der Errechnung des verminderten Grundwerts zwingend von einem gemeinsamen Prozentsatz ausgegangen werden. Bei jeweils unabhängig verminderten Grundwerten würden der errechnete Kundenskonto und die Vertriebsprovision mit zu kleinen Beträgen angesetzt.
Vergewissern Sie sich also immer, ob ein Kundenskonto und eine Vetriebsprovision zu berücksichtigen sind. Sollte das der Fall sein, so ist für die Berechnung der konkreten Werte von einem gemeinsamen verminderten Grundwert auszugehen.
Zielverkaufspreis = Barverkaufspreis + Kundenskonto + Vertriebsprovision
Im Beispiel: 22.031,26 € = 19.387,50 € + 440,63 € + 2.203,13 €
Lösung: Der Zielverkaufspreis beträgt 22.031,26 €.
Neben dem Skonto kann dem Kunden auch ein Rabatt eingeräumt werden. Wie bei der Berechnung des Skontos wird auch beim Rabatt von einem verminderten Grundwert ausgegangen, d. h. der Zielverkaufspreis entspricht einem um den Rabatt in Prozent verminderten Grundwert.
Im Beispiel gewährt das Unternehmen seinen Kunden 5 % Rabatt.
Dreisatzrechnung
95 % = 22.031,26 €
5 % = x
x = (22.031,26 € · 5) : 95
x = 1.159,54 €
Lösung: Der Rabatt beträgt 1.159,54 €.
Hinweis: Grundsätzlich wird auf zwei Stellen kaufmännisch gerundet.
Listenverkaufspreis netto = Zielverkaufspreis + Rabatt
Im Beispiel: 23.190,80 € = 22.031,26 € + 1.159,54 €
Lösung: Der Listenverkaufspreis netto beträgt 23.190,80 €.
Viel Erfolg beim Üben.