Ein Beispiel hierzu wäre die Rechnung über den Beitrag zur Haftpflichtversicherung. Anstelle der Umsatzsteuer zahlt hier der Endverbraucher jedoch die Versicherungssteuer.
6.2 Ermäßigter Steuersatz
Entsprechend des Umsatzsteuergesetzes gibt es auch Gegenstände mit einen ermäßigten Steuersatz (7%), die in der Anlage zum § 12 Abs2 Nr. 1 und 2 UstG aufgeführt werden. Hierzu zählen u. a.:
Grundsätzlich sollten jene Umsatze mit 7 % besteuert werden, welche vom Staat als besonders förderungsbedürftig gelten. Bei Lebensmitteln scheint dies gerechtfertigt zu sein. Da jedoch im politischen Willensbildungsprozess oft auch starke Interessen einzelner Lobbyisten beteiligt sind, kann es passieren, dass die Ausnahmen vom Regelsteuersatz beliebig scheinen. So sind zum Beispiel Medikamente mit 19% besteuert, wohingegen Hotelübernachtungen mit 7% besteuert werden. Ein weiteres kurioses Beispiel ist die Besteuerung eines Maulesels mit 7% und eines Esels mit 19%.
6.3 Normaler Umsatzsteuersatz
Alle Umsätze, welche nicht explizit im Umsatzsteuergesetz als Ausnahme definiert wurden, werden mit dem normalen Regelumsatzsteuersatz von derzeit 19 % besteuert.
Viel Erfolg beim Üben.