Im Rahmen dieser Aufgabe können Multiple-Choice-Fragen zum Absatzbereich aus Sicht des Rechnungswesens geübt werden.
Bitte beachten Sie: Die einzelnen Aufgaben werden zur Laufzeit generiert. Dabei gibt es zu jeder Frage mehrere sprachlich und inhaltlich unterschiedliche Varianten. Das heißt, dass sich die Tests beim wiederholten Üben unterscheiden. Es ändert sich die Reihenfolge der Fragen, die Reihenfolge der Distraktoren in der jeweiligen Frage und es gibt unterschiedliche Formulierungen der Fragen und der Distraktoren. Es hat also keinen Sinn, sich zu merken, dass bei Frage 1 die Antwort 2 richtig ist usw., sondern man muss jedes Mal die Fragestellung neu erfassen und beantworten.
Zu den einzelnen Antworten erhalten Sie bei der Kontrolle weiterführende Erläuterungen.
Im Rahmen der Betriebswirtschaftslehre versteht man unter dem Begriff Absatz den Verkauf von selbst gefertigten Erzeugnissen und Handelswaren. Der Absatz ist damit gemäß G. Wöhe in "die letzte Phase des Betriebsprozesses" eingebettet (vgl. Wöhe, G.: Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 17. Auflage, 1990, München, S. 619).
Werden eigene Erzeugnisse oder Handelswaren verkauft, so muss ein Verkaufspreis festgelegt werden. Hierbei gibt es folgende Verfahren der Preisfestsetzung:
Im Rahmen der kostenorientierten Preisfestsetzung stehen die Kosten im Mittelpunkt der Betrachtung. Einfach formuliert: Die Kosten bestimmen den Verkaufspreis.
Bei der kostenorientierten Festsetzung der Listenverkaufspreise von Handelswaren wird die Vorwärtskalkulation einer Handelskalkulation herangezogen. Die kostenorientierte Preisfestsetzung von eigenen Erzeugnissen erfolgt über die Industriekalkulation und wird im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung behandelt (s. Thema 21.12).
Beispiel einer Vorwärtskalkulation zur Ermittlung des Listenverkaufspreises (LVP) netto:
Bei dieser Form der Preisfestsetzung wird von den Preisen der Konkurrenz bzw. des Wettbewerbs ausgegangen. Dabei liegt die Annahme zugrunde, dass das eigene Unternehmen keine Preise anbieten sollte, die höher als die Preise der Konkurrenz sind, um nicht in der Gefahr zu sein, dass sich die Kunden den eigenen Produkten abwenden.
Kalkuliert wird im Rahmen der konkurrenzorientierten Preisfestsetzung rückwärts, d. h. vom Listenverkaufspreis ausgehend zum Listeneinkaufspreis.
Möchte sich der Unternehmer preislich am Wettbewerb orientieren und sind die Bezugs- bzw. Einstandspreise durch den Markt vorgegeben, so sollte der unter diesen Umständen erreichbare Gewinn ermittelt werden. Dieser Gewinn ist eine wichtige Grundlage zur Entscheidung, ob die Ware am Markt zum konkurrenzorientierten Preis angeboten werden soll oder nicht.
Ermittelt wird der Gewinn im Rahmen der Handelskalkulation über die Differenzkalkulation. Hierbei werden einerseits ausgehend vom Listeneinkaufspreis die Selbstkosten und andererseits ausgehend vom Listenverkaufspreis der Barverkaufspreis ermittelt. Aus der Subtraktion der Selbstkosten vom Barverkaufspreis lässt sich der Gewinn oder Verlust ermitteln.
Hinweis: Genauere Ausführungen und detaillierte Beispiele zur Vorwärts-, Rückwärts- und Differenzkalkulation finden Sie unter den Hinweisen zu den entsprechenden Themen.
Kundenrabatt: Unter einem Kundenrabatt werden in erster Linie Sofortrabatte verstanden. Hierunter zählen z. B. Treuerabatte (z. B. für langjährige Kundenbeziehungen), Mengenrabatte, Wiederverkäuferrabatte (z. B. Kunde ist ein Großhändler) usw. Des Weiteren kann ein nachträglicher Rabatt ebenso den Rechnungspreis reduzieren (z. B. Rabatt durch ein Payback-System bzw. ein Umsatzrückerstattungssystem).
Kundenskonto: Der Kundenskonto ist der Preis des Lieferantenkredits an den Kunden. Er kann bei Nichtinanspruchnahme des Kredits durch den Kunden vom Rechnungsbetrag abgezogen werden.
In der Praxis sind auf den Rechnungen bei der Skontogewährung u. a. folgende Formulierungen der Zahlungsbedingungen üblich:
Die Zahlungsbedingungen aus dem Beispiel bedeuten, dass die Rechnung spätestens nach 30 Tagen ausgeglichen werden muss, da ansonsten Verzugszinsen und Mahnkosten fällig werden. Besteht Liquidität beim Kunden, so kann die Rechnung auch innerhalb der ersten 10 Tage unter Abzug von 2% Skonto ausgeglichen werden.
Die Vertriebskosten sind alle Kosten, die im Rahmen der Lieferung neben dem Grundpreis fällig werden.
Beispiele für Vertriebskosten im Absatz:
Die Vertriebskosten werden direkt (sichtbar auf der Ausgangsrechnung) oder indirekt (nicht sichtbar auf der Ausgangsrechnung, da über die Handlungskosten berücksichtigt) auf der Ausgangsrechnung wertmäßig berücksichtigt.
Hinweis: Für den Lerner erscheint es nicht selten irritierend, wenn in der Rechnungswesenliteratur im Rahmen der Kapitel des Absatzes inhaltlich Beschaffungsbuchungen (z. B. Kauf von Verpackungsmaterial) zu finden sind. Das hängt damit zusammen, dass Vertriebskosten, die im Einkauf in der Kontenklasse 6 erfasst werden, in der gängigen Rechnungswesenliteratur systematisch dem Absatz zugerechnet werden. Dieser im Grunde nicht zwingenden Systematik folgt auch das Lernnetz24.
Werden eigene Erzeugnisse sowie Handelswaren verkauft, so können sich später sich später als fehlerhaft herausstellen. Liegen gesetzliche Gewährleistungsansprüche oder über den gesetzlich vorgegebenen Rahmen hinausgehende Garantien vor, so kann und muss vom Lieferer aufgrund einer Mängelrüge ggf. ein Nachlass oder sogar eine Rücksendung gewährt werden. Bei einem Nachlass liegt eine Preisminderung (z. B. 10% auf den Listeneinkaufspreis) vor. Unter einer Rücksendung versteht man dagegen das physische Zurückschicken der Ware zum Lieferanten. Die genaue Unterscheidung zwischen einem Nachlass und einer Rücksendung ist auch deshalb wichtig, weil jeder Sachverhalt zu unterschiedlichen Verbuchungen führt.
Hinweise zu den speziellen Buchungstechniken der Sofortrabatte, Skonti, Nachlässe und Rücksendungen finden Sie bei den entsprechenden Aufgaben.
Viel Erfolg beim Üben.