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Rewe-Trainer: Hinweise zu den Aufgaben zum Nachlesen

11.1 Die Beschaffung von Werkstoffen und Handelswaren aus der Sicht des Rechnungswesens: Multiple Choice

Die Aufgaben

Im Rahmen dieser Aufgabe können Multiple-Choice-Fragen zum Beschaffungsbereich aus Sicht des Rechnungswesens geübt werden.

Bitte beachten Sie: Die einzelnen Aufgaben werden zur Laufzeit generiert. Dabei gibt es zu jeder Frage mehrere sprachlich und inhaltlich unterschiedliche Varianten. Das heißt, dass sich die Tests beim wiederholten Üben unterscheiden. Es ändert sich die Reihenfolge der Fragen, die Reihenfolge der Distraktoren in der jeweiligen Frage und es gibt unterschiedliche Formulierungen der Fragen und der Distraktoren. Es hat also keinen Sinn, sich zu merken, dass bei Frage 1 die Antwort 2 richtig ist usw., sondern man muss jedes Mal die Fragestellung neu erfassen und beantworten.

Zu den einzelnen Antworten erhalten Sie bei der Kontrolle weiterführende Erläuterungen.

Beschaffung – eine Einführung

Im Rahmen der Betriebswirtschaftslehre versteht man unter dem Begriff der Beschaffung alle Tätigkeiten, welche dem Unternehmen die benötigten Produktionsfaktoren (Arbeit, Betriebsmittel, Waren und Werkstoffe) und Geldkapital zuführen. (vgl. Wöhe, G.: Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 17. Auflage, 1990, München, S. 508)

Der Einkauf von Werkstoffen und Handelswaren ist somit nur ein Teil des Beschaffungswesens, der jedoch im Rechnungswesen in Abgrenzung zu den anderen oben genannten Beschaffungsbereichen eigenständige Buchungssystematiken aufweist und aus diesem Grunde im Rewe-Trainer von Lernnetz24 gesondert behandelt wird.

Hinweis: Unter Werkstoffen werden im Lernnetz24 Rohstoffe, Hilfsstoffe, Betriebsstoffe und Vorprodukte/Fremdbauteile verstanden (in Anlehnung an Schmolke/Deitermann: Industrielles Rechnungswesen, 35. Auflage, 2007, Braunschweig, S. 119). In anderen Definitionen werden Betriebsstoffe nicht als Werkstoff bezeichnet (siehe u. a.: https://de.wikipedia.org/wiki/Werkstoff, hier wird die Definition eng ausgelegt, d. h. Werkstoffe sind nur die Stoffe, welche in das Endprodukt einfließen).

Müssen Werkstoffe bzw. Handelswaren für ein Unternehmen eingekauft werden, so werden in der Regel verschiedene Angebote eingeholt und miteinander nach monetären (Preise) und nichtmonetären Faktoren (z. B. Liefertreue, Qualität etc.) verglichen.

Um einen Preisvergleich durchführen zu können, führt der Kaufmann eine so genannte Bezugskalkulation unter Berücksichtigung eventueller Rabatte, Skonti und Bezugskosten durch.

Bezugskalkulation

Bezugskalkulationen werden entsprechend der kaufmännischen Tradition nach einem einheitlichen Muster durchgeführt.

  1. Listeneinkaufspreis (LEP) netto
  2. – Lieferrabatt
  3. Zieleinkaufspreis (ZEP)
  4. - Liefererskonto
  5. Bareinkaufspreis
  6. + Bezugskosten
  7. Bezugspreis/Einstandspreis

Erst diese einheitliche Darstellung und Ermittlung lässt innerbetrieblich wie auch zwischenbetrieblich Vergleiche auf einheitlicher Basis bezüglich der Bezugspreise zu.

Zum besseren Verständnis eine kurze Übersicht wichtiger Begrifflichkeiten der Bezugskalkulation:

Lieferrabatt: Unter einem Lieferrabatt werden erstens Sofortrabatte verstanden. Hierunter zählen z. B. Treuerabatte (z. B. für langjährige Lieferbeziehungen), Mengenrabatte, Wiederverkäuferrabatte usw. Des Weiteren kann ein nachträglicher Rabatt ebenso den Bezugspreis reduzieren (z. B. Rabatt durch Payback-System bzw. Umsatzrückerstattungssystem wie z. B. bei der Metro).

Lieferskonto: Der Lieferskonto ist der Preis des Lieferantenkredits. Er kann bei Nichtinanspruchnahme des Kredits durch den Käufer vom Rechnungsbetrag abgezogen werden.

In der Praxis sind auf den Rechnungen bei der Skontogewährung u. a. folgende Formulierungen der Zahlungsbedingungen üblich:

Die Zahlungsbedingungen aus dem Beispiel bedeuten, dass die Rechnung spätestens nach 30 Tagen ausgeglichen werden muss, da ansonsten Verzugszinsen und Mahnkosten fällig werden. Besteht Liquidität, so kann die Rechnung auch innerhalb der ersten 10 Tage unter Abzug von 2% Skonto ausgeglichen werden.

Bezugskosten: Die Bezugskosten sind alle Kosten, die im Rahmen der Lieferung neben dem Grundpreis fällig werden. Hierzu zählen unter anderen die Frachtkosten und auch die Versicherungskosten.

Nachlässe und Rücksendungen aufgrund von Gewährleistungs- oder Garantieansprüchen

Ist ein Werkstoff oder eine Handelsware gekauft, kann sie sich später als fehlerhaft herausstellen. Liegen gesetzliche Gewährleistungsansprüche oder über den gesetzlich vorgegebenen Rahmen hinausgehende Garantien vor, so kann und muss ggf. vom Lieferer aufgrund einer Mängelrüge ein Nachlass oder sogar eine Rücksendung gewährt werden. Bei einem Nachlass liegt eine Preisminderung (z. B. 10% auf Listeneinkaufspreis) vor. Unter einer Rücksendung versteht man dagegen das physische Zurückschicken der Ware zum Lieferanten. Die genaue Unterscheidung zwischen einem Nachlass und einer Rücksendung ist auch deshalb wichtig, weil jeder Sachverhalt zu unterschiedlichen Verbuchungen führt.

Einkauf von Werkstoffen und Handelswaren aus Sicht des Rechnungswesens

Bestandsorientierte- und aufwandsorientierte Erfassung der Einkäufe

Der Einkauf von Werkstoffen und Handelswaren kann sowohl bestands- als auch aufwandsorientiert erfolgen. Gleiches gilt auch für die Verbuchung der Bezugskosten, der Nachlässe, der Rücksendungen und der Skonti.

Gegenüberstellung der bestands- und aufwandsorientierten Erfassung der Beschaffung von Werkstoffen und Handelswaren

Bestandsorientierte Erfassung: das bestandsrechnerische VerfahrenAufwandsorientierte Erfassung: das aufwandsrechnerische Verfahren

Einkäufe, Bezugskosten, Nachlässe, Rücksendungen und Skonti werden in die Kontenklasse 2 gebucht.

Beispiel: Einkauf von Rohstoffen auf Ziel

Buchungssatz:
2 Rohstoffe, 2 Vorsteuer an 4 Verbindlichkeiten

Einkäufe, Bezugskosten, Nachlässe, Rücksendungen und Skonti werden in der Kontenklasse 6 gebucht.

Beispiel: Einkauf von Rohstoffen auf Ziel

Buchungssatz:
6 Rohstoffe, 2 Vorsteuer an 4 Verbindlichkeiten

Der Verbrauch wird dem Konto der Kontenklasse 2 entnommen und in die Kontenklasse 6 umgebucht. Dabei wird der Verbrauch über 2 Wege ermittelt:

1. Fortschreibungsmethode

Nach jeder Entnahme wird ein ME-Schein erstellt, welcher den Buchungsbeleg für die Entnahme darstellt.

Beispiel: Entnahme von Rohstoffen

Buchungssatz:
Rohstoffaufwand an Rohstoffe

Am Jahresende werden die Entnahmen mit der Inventur abgeglichen.

2. Inventurmethode

Hierbei werden keine ME-Scheine erstellt. Der Verbrauch wird erst am Jahresende über die Inventur ermittelt.

Die Einkäufe werden über das Geschäftsjahr hinweg regelmäßig als Verbrauch gebucht. Am Jahresende muss unter Berücksichtigung der Bezugskosten, Nachlässe, Rücksendungen und Skonti im Rahmen der Inventur der tatsächliche Verbrauch mit dem eingebuchten Verbrauch auf der Kontenklasse 6 abgeglichen werden.

Wurde mehr eingekauft als verbraucht, dann erfolgt eine Rückbuchung in die Kontenklasse 2. Liegt der gegenteilige Fall vor, so wird der Mehrverbrauch aus der Kontenklasse 2 in die Kontenklasse 6 umgebucht.

Hinweis: Genauere Ausführungen zur den beiden Methoden der Beschaffung mit Kontendarstellung finden Sie unter den Hinweisen zum Thema 11.2.

Hinweise zu den speziellen Buchungstechniken der Sofortrabatte, Skonti, Nachlässe und Rücksendungen finden Sie bei den entsprechenden Aufgaben.

Viel Erfolg beim Üben.