nicht betriebsfremd, nicht periodenfremd, nicht außerordentlich => Erträge = Leistungen
Der Betrag von 425.000,00 ist in die Spalte Leistungen zu übertragen.
Wirtschaftlichkeit x | = | ∑ Leistungen |
∑ Kosten |
Es werden jeweils acht bzw. neun Konten mit Beträgen aus der Gesamtergebnisrechnung der Finanzbuchhaltung angezeigt, die bis auf die Konten 5000 und 6000 per Zufall wechseln. Eine Ergebnistabelle eines Industriebetriebes ohne Umsatzerlöse für eigene Erzeugnisse und Aufwendungen für Rohstoffe erscheint wenig sinnvoll. Es ist kein Problem, mehr Konten anzuzeigen, jedoch hat ein Bildschirm Grenzen, und ständiges Scrollen führt eher zu Frust als zum Erfolg. Außerdem sollen die Aufgaben in einer angemessenen Zeit bearbeitet werden können.
Zusätzlich sind der kalkulatorische Unternehmerlohn und ggf. die kalkulatorischen Zinsen zu berücksichtigen.
Alle notwendigen Angaben zu den kostenrechnerischen Korrekturen stehen über der Ergebnistabelle.
Bei den Aufgaben handelt es sich also um exemplarische, didaktisch reduzierte Ergebnistabellen.
In der Tabelle werden nur die Kontennummern angezeigt. Wenn Sie den Mauszeiger über die entsprechende Nummer halten, wird die Bezeichnung des jeweiligen Kontos angezeigt.
Es gibt keinen - von den anderen Aufgabentypen her bekannten - Lösungsbutton. Statt dessen wird nach erfolgter Kontrolle zu jedem fehlerhaften Eingabefeld eine Info angezeigt, sobald es den Fokus erhält. Falls Sie mehrere Fehler gemacht haben sollten, können Sie sich mit der Tab-Taste zwischen den Fehlern bewegen - es wird jeweils der Lösungshinweis für das Feld angezeigt, das den Fokus hat. Mit Umschalttaste + Tab bewegt man sich zurück.
Wichtig! Beachten Sie bitte eventuell vorhandene Hinweise zur Aufgabe. Im Beispiel ist das der Hinweis Beachten Sie: 85 % der Abschreibungen auf Sachanlagen betrafen die Werkswohnungen der Möbelfabrik Wurm. Solche Hinweise kann es, muss es aber nicht zu jeder Aufgabe geben.
Sollten Sie noch Anmerkungen, Hinweise oder Wünsche haben, so schreiben Sie uns (s. Impressum).
Hinweis: Die folgenden Ausführungen haben nicht die grundsätzliche Erklärung der Ergebnistabelle zum Ziel, sondern die Erläuterung der kostenrechnerischen Korrekturen. Ausführliche Informationen zur Ergebnistabelle mit unternehmensbezogener Abgrenzung finden Sie in den Hinweisen zum Thema 21.2.
Grundsätzliches Ziel der Ergebnistabelle ist es, aus der Finanzbuchhaltung diejenigen Aufwendungen zu filtern, die nicht betriebsfremd, nicht periodenfremd und nicht außerordentlich sind, um mit ihnen als Kosten ein Betriebsergebnis zu ermitteln oder Preiskalkulationen durchzuführen.
Die nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und Gesetzen ermittelten Aufwendungen entsprechen jedoch nicht immer den Zwecken der Kosten- und Leistungsrechnung (vgl. Mathesius, J.: Kostenrechnung, Dänischenhagen, 2010, S. 32 ff.). Beispiele dafür sind:
Mit Hilfe der kostenrechnerischen Korrekturen versucht der Unternehmer die oben ausgeführten Probleme zu berücksichtigen und eigene kalkulatorische Kosten (z. B. für die Abschreibung) zu ermitteln, welche die Wirklichkeit besser abbilden, und diese Werte in das Betriebsergebnis, in die Kostenstellen und auch in die Kalkulation einfließen zu lassen.
Anders als im System der bilanziellen Abschreibung gibt es für die kalkulatorische Abschreibung keinerlei Begrenzung der Nutzungsdauer durch steuerrechtliche Vorgaben. Die Wahl der Nutzungsdauer richtet sich einzig nach der vom Unternehmer gewünschten oder erwarteten verbrauchsbedingten Wertminderung des Anlagegutes. Darüber hinaus wird im Gegensatz zur bilanziellen Abschreibung, bei der sich die Abschreibungsbeträge auf der Grundlage der Anschaffungskosten berechnen, von den erwarteten Wiederbeschaffungskosten als Berechnungsgrundlage ausgegangen. Der Grund dafür liegt im Prinzip der Substanzerhaltung.
Beispiel:
Herr Wurm kauft für seine Möbelfabrik im Januar 2013 eine Hobelmaschine. Die Anschaffungskosten liegen bei 100.000 €. Herr Wurm schätzt, dass seine Maschine ungefähr 20 Jahre hält, bevor sie durch eine neue Maschine ersetzt wird (Ersatzinvestition). Darüber hinaus nimmt er an, dass aufgrund der allgemeinen Inflationsrate und des technischen Fortschritts in 20 Jahren die Maschine doppelt so viel kostet wie zurzeit, also 200.000 €.
Die kalkulatorische Abschreibung berechnet sich wie folgt:
Die kalkulatorische Abschreibung beträgt demnach 10.000 € pro Jahr und wird mit diesem Betrag als Kostenfaktor im Betriebsergebnis, auf den Kostenstellen und auch in der Kalkulation berücksichtigt.
Für die Kalkulation bedeutet das, dass jedes Jahr 10.000 € zusätzlich auf die Selbstkosten aufgeschlagen werden. Verkauft man die Produkte am Markt, so fließt mit jedem verkauften Produkt ein Stück der einkalkulierten kalkulatorischen Abschreibung über die Umsatzerlöse an die Möbelfabrik Wurm zurück. Spart das Unternehmen Wurm die eingenommenen einkalkulierten Abschreibungen, so kann es sich nach 20 Jahren eine neue Hobelmaschine kaufen (Prinzip der Substanzerhaltung).
Eintragung des Beispiels in die Ergebnistabelle:
In dem Recheninstrument der Ergebnistabelle müssen die kalkulatorischen Abschreibungen folgendermaßen eingetragen werden (Annahme: der Betrachtungszeitraum ist ein Jahr):
Ergebnistabelle mit kostenrechnerischen Korrekturen | ||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Finanzbuchhaltung/Rechnungskreis I | Kosten- und Leistungsrechnung/Rechnungskreis II | |||||||
Gesamtergebnisrechnung der FB | Abgrenzungsrechnung | Betriebsergebnisrechnung | ||||||
Unternehmensbezogene Abgrenzungen | Kostenrechnerische Korrekturen | |||||||
Konto | Aufwendg. | Erträge | neutrale Aufwendg. | neutrale Erträge | betriebl. Aufwendg. | verrechn. Kosten | Kosten | Leistungen |
... | ||||||||
6520 | 20.000 | 20.000 | 10.000 | 10.000 | ||||
... |
Folgende Eintragungsschritte sind notwendig:
Liegen keine bilanziellen Abschreibungen vor, weil alle Anlagegüter steuerlich schon abgeschrieben wurden, so erfolgen in der Ergebnistabelle nur die letzten beiden Schritte der Eintragung.
Nimmt ein Unternehmen Fremdkapital auf, so fallen in der Regel Zinsen an welche über das Aufwandskonto Zinsaufwand verbucht werden. In der Ergebnistabelle lassen sich diese Fremdkapitalzinsen, sofern sie den Kriterien der Kosten entsprechen, in das Betriebsergebnis übernehmen. Die Fremdkapitalzinsen sind damit kostenwirksam und werden folglich auch in den Preiskalkulationen berücksichtigt.
Bekommt ein Unternehmen dagegen Eigenkapital seines Eigentümers zur Verfügung gestellt, so werden keine Zinsaufwendungen fällig, welche als Kosten wirksam werden. Möchte der Unternehmer jedoch eine Verzinsung auf sein eingesetztes Kapital erhalten, so muss die gewünschte Verzinsung als Kostenbestandteil berücksichtigt werden, damit sie Teil der Selbstkosten werden kann. Werden daraufhin die um den Verzinsungsanteil höheren Umsatzerlöse erwirtschaftet, kann sich der Unternehmer seinen Zinsanteil mittels Privatentnahmen aus dem Betrieb entnehmen.
Beispiel:
Das Unternehmen Wurm hat Kredite zum Bau einer neuen Fertigungshalle in Höhe von eine Million Euro aufgenommen. Der Zinssatz für die beliehene Summe durch die Bank beträgt 10 %. Darüber hinaus hat der Unternehmer Wurm 100.000 € aus seinem Privatvermögen als Eigenkapital in das Unternehmen Wurm eingebracht.
Angenommen Herr Wurm erachtet eine Verzinsung von 5 % für sein Eigenkapital als angemessen, müssten zusätzlich zum regulären Zinsaufwand durch die Kreditaufnahme weitere 5.000 € in der Kosten- und Leistungsrechnung berücksichtigt werden. Insgesamt belaufen sich die kalkulatorischen Zinsen damit auf 105.000 €.
Eintragung des Beispiels in die Ergebnistabelle:
In dem Recheninstrument der Ergebnistabelle müssen die kalkulatorischen Zinsen folgendermaßen eingetragen werden (Annahme: der Betrachtungszeitraum ist ein Jahr):
Ergebnistabelle mit kostenrechnerischen Korrekturen | ||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Finanzbuchhaltung/Rechnungskreis I | Kosten- und Leistungsrechnung/Rechnungskreis II | |||||||
Gesamtergebnisrechnung der FB | Abgrenzungsrechnung | Betriebsergebnisrechnung | ||||||
Unternehmensbezogene Abgrenzungen | Kostenrechnerische Korrekturen | |||||||
Konto | Aufwendg. | Erträge | neutrale Aufwendg. | neutrale Erträge | betriebl. Aufwendg. | verrechn. Kosten | Kosten | Leistungen |
... | ||||||||
7510 | 100.000 | 100.000 | 105.000 | 105.000 | ||||
... |
Folgende Eintragungsschritte sind notwendig:
Liegen keine Zinsaufwendungen für die Aufnahme von Fremdkapital vor, so entfallen der erste und zweite Schritt der Eintragung. Da in diesem Fall kein Konto Zinsaufwand aus der Finanzbuchhaltung vorhanden ist, wird unterhalb der Kontenspalte die Bezeichnung kalkulatorische Zinsen eingetragen, um dann entsprechend der Vorgaben die verrechneten Kosten und Kosten innerhalb dieser Spalte eingeben zu können.
Kalkulatorische Miete fällt immer dann als Korrektur an, wenn das Unternehmen Räume nutzt, die sich im Privatvermögen des Unternehmers befinden. Ähnlich wie bei den kalkulatorischen Zinsen würden die Nutzungskosten nicht in das Betriebsergebnis einfließen können, wenn keine kostenrechnerische Korrektur vorgenommen werden würde.
Beispiel:
Der Unternehmer Wurm hat eine Werkstatthalle für die Möbelfabrik Wurm für 30.000 € angemietet. Darüber hinaus nutzt Herr Wurm seine neben dem Produktionsgelände und zum Privatvermögen gehörende Eigentumswohnung als Büro. Als kalkulatorische Miete wird ein Betrag herangezogen, welcher bei Anmietung einer vergleichbaren Wohnung fällig werden würde. Herr Wurm setzt hier 24.000 € Jahresmiete inkl. Nebenkosten an, da die Wohnung 80 m² groß ist und in einer guten Stadtlage liegt. Die kalkulatorische Miete beträgt also 54.000 €.
Eintragung des Beispiels in die Ergebnistabelle:
In dem Recheninstrument der Ergebnistabelle muss die kalkulatorische Miete folgendermaßen eingetragen werden (Annahme: der Betrachtungszeitraum ist ein Jahr):
Ergebnistabelle mit kostenrechnerischen Korrekturen | ||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Finanzbuchhaltung/Rechnungskreis I | Kosten- und Leistungsrechnung/Rechnungskreis II | |||||||
Gesamtergebnisrechnung der FB | Abgrenzungsrechnung | Betriebsergebnisrechnung | ||||||
Unternehmensbezogene Abgrenzungen | Kostenrechnerische Korrekturen | |||||||
Konto | Aufwendg. | Erträge | neutrale Aufwendg. | neutrale Erträge | betriebl. Aufwendg. | verrechn. Kosten | Kosten | Leistungen |
... | ||||||||
6700 | 30.000 | 30.000 | 54.000 | 54.000 | ||||
... |
Folgende Eintragungsschritte sind notwendig:
Liegen keine Mietaufwendungen aus der Finanzbuchhaltung vor und existiert nur eine kalkulatorische Miete, so entfallen der erste und zweite Schritt der Eintragung.
Auch ein Einzelunternehmer oder ein Gesellschafter einer Personengesellschaft (z. B. Offene Handelsgesellschaft) möchte in der Regel von den Früchten seiner Arbeit leben. Der oder die Eigentümer werden sich in regelmäßigen Abständen Geld aus der betrieblichen Kasse oder auch vom betrieblichen Bankkonto nehmen. Gebucht wird dieser Vorgang als Privatentnahme. Da die Buchung der Privatentnahme (zur Erinnerung: Privat an Kasse oder Bank) nicht erfolgswirksam ist, gibt es keinen gebuchten Aufwand und die Privatentnahme wird damit auch nicht im Gewinn- und Verlustkonto sichtbar. Da aus kostenrechnerischer Perspektive der Unternehmerlohn mit den normalen Löhnen und Gehältern gleichgestellt werden soll, muss er als kalkulatorischer Kostenbestandteil in die Kostenrechnung einfließen.
Die Höhe des kalkulatorischen Unternehmerlohns orientiert sich an die Vergütung, welche eine nicht am Unternehmen beteiligte Geschäftsführung erhalten würde (Gehalt einschließlich aller Gehaltsnebenkosten).
Beispiel:
Herr Wurm ist Eigentümer der Möbelfabrik Wurm e. Kfm. Die Möbelfabrik ist ein Einzelunternehmen. Da Herr Wurm kein Gehalt im Sinne eines Geschäftsführers einer GmbH erhält, entnimmt sich Herr Wurm im Laufe des Jahres 36.000 € als Privatentnahme (Unternehmerlohn) aus der Kasse.
Eintragung des Beispiels in die Ergebnistabelle:
In dem Recheninstrument der Ergebnistabelle muss der kalkulatorische Unternehmerlohn folgendermaßen eingetragen werden (Annahme: der Betrachtungszeitraum ist ein Jahr):
Ergebnistabelle mit kostenrechnerischen Korrekturen | ||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Finanzbuchhaltung/Rechnungskreis I | Kosten- und Leistungsrechnung/Rechnungskreis II | |||||||
Gesamtergebnisrechnung der FB | Abgrenzungsrechnung | Betriebsergebnisrechnung | ||||||
Unternehmensbezogene Abgrenzungen | Kostenrechnerische Korrekturen | |||||||
Konto | Aufwendg. | Erträge | neutrale Aufwendg. | neutrale Erträge | betriebl. Aufwendg. | verrechn. Kosten | Kosten | Leistungen |
... | ||||||||
kalk.U-Lohn | 36.000 | 36.000 | ||||||
... |
Folgende Eintragungsschritte sind notwendig:
Da in der Finanzbuchhaltung kein Konto Kalkulatorischer Unternehmerlohn vorhanden ist, wird unterhalb der Kontenspalte die entsprechende Bezeichnung eingetragen, um dann die verrechneten Kosten und Kosten innerhalb dieser Spalte eingeben zu können.
Hinweis: Wir haben uns entschieden, die Wagnisse nicht als Aufgabenbestandteil in die kostenrechnerischen Korrekturen einzuarbeiten, da diese Art von kostenrechnerischer Korrektur im Querschnitt aller IHK-Prüfungen eher unbedeutend ist. Sollte der Wunsch nach diesem Aufgabentyp bestehen, so schreiben Sie uns (s. Impressum).
Alle in der Unternehmung auftretenden Wagnisse, welche nicht durch Versicherungspolicen abgedeckt sind (z. B. Formen von Unfallschäden, Wechselkursrisiken etc.), werden im Rahmen der kostenrechnerischen Korrekturen durch kalkulatorische Wagnisse abgedeckt. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass das allgemeine unternehmerische Risiko nicht durch kalkulatorische Wagnisse abgedeckt wird. Hierfür steht der Gewinn als Risikoprämie bereit.
Vorteil kalkulatorischer Wagnisse ist, dass zufällige Ereignisse kalkulatorisch geglättet werden. Würde zum Beispiel ein unvorhergesehener Kursgewinn des Dollars die Kosten der Rohstoffbeschaffung über Gebühr erhöhen, so würden sich die Selbstkosten und wahrscheinlich der Preis erhöhen. Sänke der Preis in der nächsten Periode, so würden die Selbstkosten sinken und wahrscheinlich auch der Preis. Um dieses Hin und Her der Preisfindung zu glätten, wird ein kalkulatorisches Durchschnittswagnis im Betriebsergebnis und auch später in der Kalkulation berücksichtigt. Das Durchschnittswagnis ergibt sich aus dem so genannten Mittelwert angenommener Wagnisse (z. B. Wechselkursrisiko).
In der Literatur findet man u. a. folgende Wagniskategorien (vgl.: Schmolke/Deitermann: Industrielles Rechnungswesen, 35. Auflage, Braunschweig, 2007, S. 374):
Zum Abschluss der Darstellungen kostenrechnerischer Korrekturen sei auf die in diesem Zusammenhang in der Fachliteratur existierenden Kosten- und Aufwandsbegriffe hingewiesen.
Als Zweckaufwand werden jene Aufwendungen aus der Finanzbuchhaltung bezeichnet, welche nicht betriebsfremd, nicht periodenfremd und nicht außerordentlich sind. Damit ist der Zweckaufwand nicht neutraler Aufwand.
Grundkosten sind Kosten, die aufwandsgleich aus der Finanzbuchhaltung als Kosten in die Kostenrechnung übernommen werden.
Beispiel: Werden die Aufwendungen für Hilfsstoffe als Kostenbestandteil in das Betriebsergebnis übernommen, so liegen Grundkosten vor.
Anderskosten sind aufwandsungleiche Kosten, d. h. sie werden in der Finanzbuchhaltung in anderer Höhe erfasst als in der Kostenrechnung. Anderskosten liegen immer dann vor, wenn in den kostenrechnerischen Korrekturen sowohl betriebliche Aufwendungen als auch verrechnete Kosten erfasst sind.
Beispiel: Die bilanzielle Abschreibung liegt bei 10.000 €, die kalkulatorische Abschreibung bei 20.000 €. Beide Werte sind unterschiedlich bzw. anders und müssen in den kostenrechnerischen Korrekturen erfasst werden (siehe in den Ausführungen oben).
Zusatzkosten sind aufwandslose Kosten, bei denen in der Finanzbuchhaltung kein Aufwand gegenübersteht, d. h. in den kostenrechnerischen Korrekturen darf kein betrieblicher Aufwand erscheinen (siehe in den Ausführungen oben).
Beispiel: Der kalkulatorische Unternehmerlohn hat keinen entsprechenden Aufwand in der Finanzbuchhaltung und damit existieren auch keine betrieblichen Aufwendungen.
Übersicht: Aufwands- und Kostenbegriffe
gesamter Aufwand | |||
neutraler Aufwand | Zweckaufwand | ||
als Kosten verrechneter Zweckaufwand | nicht als Kosten verrechneter Zweckaufwand | ||
Grundkosten | Anderskosten | Zusatzkosten | |
kalkulatorische Kosten | |||
Gesamtkosten |
Schaubild aus: Eisele, W.: Technik des betrieblichen Rechnungswesens, 6. Auflage, München, 1999, S. 624.
Viel Erfolg beim Üben.