Ein PKW-Anhänger als weiteres Beispiel ist ebenso nicht selbständig nutzbar, denn ein Anhänger kann nicht selbst durch die Straßen fahren. Der Anhänger müsste demnach unabhängig vom Preis als normales Wirtschaftsgut abgeschrieben werden, da er kein geringwertiges Wirtschaftsgut sein kann.
Sind Wirtschaftsgüter als geringwertig festgestellt (nach Überprüfung der oben beschriebenen Kriterien), so werden sie bei Verwendung der Pool-Methode auf einem Sammelposten erfasst. Der Sammelposten stellt ein aktives Bestandskonto dar. Es stehen folgende Konten zur Verfügung:
In der Praxis wird am Kontenende das Jahr der Anschaffung angehängt. Darüber hinaus gibt es für jedes der fünf Abschreibungsjahre ein eigenes GWG-Sammelposten-Konto (also zum Beispiel 0791, 0792, ..., 0795). Aus methodischen Vereinfachungsgründen verzichtet das Lernnetz24 innerhalb dieser Übung auf diesen Schritt und lässt die Jahresendung bei der Kontenbezeichnung weg.
Selbstverständlich könnte man auch ein Konto GWG-Sammelposten Fuhrpark bereitstellen. Da die Anschaffungskosten eines Fahrzeugs in der Regel höher als 1.000 € sind, verzichten wir ähnlich wie die gängigen Lehrbücher auf dieses Konto.
Am Jahresende ist ein Sammelposten laut Einkommenssteuergesetz (EStG) linear mit 20 % abzuschreiben. Die 20 % ergeben sich aus der etwas umständlichen Formulierung im Gesetz: im Wirtschaftsjahr der Bildung und den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel - ein Fünftel entspricht 20 %. Dabei ist es unerheblich, wann das geringwertige Wirtschaftsgut als Sammelposten erfasst wurde. Eine zeitanteilige Abschreibung im Jahr der Anschaffung gibt es nicht.
Für die GWG-Pool-Abschreibung stellt der Industriekontenrahmen (IKR) folgendes Aufwandskonto bereit:
Das Konto 6541 Abschreibungen auf GWG-Sammelposten muss zum Geschäftsjahresende über das Gewinn- und Verlustkonto abgeschlossen werden. GWG-Abschreibungen mindern daher den Gewinn. Die Steuerlast fällt, sofern ein Gewinn erwirtschaftet wurde, dadurch geringer aus.
Beachten Sie: Sollte ein geringwertiges Wirtschaftsgut unerwartet an Wert verlieren (z. B. ein Schreibtisch wird durch ein Feuer in der Möbelfabrik Wurm vernichtet), so gibt es keine außerplanmäßige Abschreibung. Das Wirtschaftsgut muss, egal ob es im Unternehmen existiert oder nicht, gleichmäßig über die fünf Jahre abgeschrieben werden: Scheidet ein Wirtschaftsgut (...) aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht gemindert. Es besteht hier ein signifikanter Unterschied zur 800 €–Methode, die eine außerplanmäßige Abschreibung zulässt.
Die Möbelfabrik Wurm kauft am 23.2. einen Bürostuhl Modell Mitarbeiter. Die Anschaffungskosten hierfür betragen 500 € netto und werden bar bezahlt.
Soll | Haben | Soll | Haben |
0891 GWG-Sammelposten BGA | 2880 Kasse | 500 € | 595 € |
2600 Vorsteuer | 95 € |
Da der Bürostuhl ein selbständig nutzbares, bewegliches und abnutzbares Wirtschaftsgut des Anlagevermögens ist und mehr als 250 € und weniger als 1.000 € kostet, kann er als ein geringwertiges Wirtschaftsgut nach der Pool-Methode gebucht werden. Anstelle des aktiven Bestandskontos 0800 Betriebs- und Geschäftsausstattung ist das Konto 0891 GWG-Sammelposten BGA zu wählen.
Hinweis: Nachträgliche Anschaffungskosten würden den Wert des Pools im Jahr der Anschaffung erhöhen. Für Anschaffungspreisminderungen gilt das Gegenteil. Aus Übersichtsgründen werden bei dieser Übung keine Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungspreisminderungen berücksichtigt. Hierzu sei auf Thema 17.1 im Lernnetz24 verwiesen.
Zum Geschäftsjahresende soll der am 23.2. gekaufte Bürostuhl Modell Mitarbeiter mit Anschaffungskosten in Höhe von 500 € entsprechend der GWG-Pool-Methode abgeschrieben werden.
Soll | Haben | Soll | Haben |
6541 Abschreibungen auf GWG-Sammelposten | 0891 GWG-Sammelposten BGA | 100,00 € | 100,00 € |
Notwendige durchzuführende Berechnungen:
Abschreibungsbetrag (GWG-Pool-Methode) = Anschaffungskosten in € : 5 Jahre
Abschreibungsbetrag = 500 € : 5 Jahre = 100 €/Jahr
Im Hauptbuch würde sich die Anschaffung des Bürostuhls sowie die Abschreibung folgendermaßen darstellen:
Soll | 0891 GWG-Sammelposten BGA | Haben | |
1) Kasse | 500 € | 2) Abschreibungen auf Sammelposten GWG | 100 € |
Soll | 6541 Abschreibungen auf GWG-Sammelposten | Haben | |
2) GWG-Sammelposten BGA | 100 € |
Da in der Übung auch entschieden werden soll, ob die Pool-Methode überhaupt angewendet werden kann, gibt es in der Übung natürlich auch andere Geschäftsfälle. Zur Erinnerung, dass es auch folgende Buchungsvarianten gibt:
Die Möbelfabrik Wurm kauft am 24.2. einen Bürostuhl Model Praktikant für 100 € netto auf Ziel.
Soll | Haben | Soll | Haben |
6800 Büromaterial | 4400 Verbindlichkeiten a. LL | 100,00 € | 119,00 € |
2600 Vorsteuer | 19,00 € |
In diesem Fall wird der Bürostuhl als Aufwand für Büromaterial gebucht. Dabei ist es unerheblich, ob der Bürostuhl ein oder mehrere Jahre nutzbar ist.
Die Möbelfabrik Wurm kauft am 25.7. einen Bürostuhl Modell Chef mit Anschaffungskosten in Höhe von 1.300 € netto auf Ziel.
Soll | Haben | Soll | Haben |
0800 BGA | 4400 Verbindlichkeiten a. LL | 1.300,00 € | 1.547,00 € |
2600 Vorsteuer | 247,00 € |
Liegen die Anschaffungskosten oberhalb von 1.000 €, so ist direkt auf die normalen Konten des Anlagevermögens zu buchen. In diesem Fall wird der Bürostuhl auf das aktive Bestandskonto Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA) gebucht.
Am Ende des Jahres ist der Bürostuhl Modell Chef nach AfA-Liste (Büromöbel: 13 Jahre) und unter Beachtung des Datums der Anschaffung (25.7.) abzuschreiben:
Soll | Haben | Soll | Haben |
6520 Abschreibungen auf Sachanlagen | 0800 BGA | 50,00 € | 50,00 € |
Notwendige durchzuführende Berechnungen:
Abschreibungsbetrag (jährlich) x = Anschaffungskosten in € : 13 Jahre (s. AfA-Liste)
x = 1.300 € : 13 Jahre
x = 100 €/Jahr
Anzahl der zu berücksichtigenden Monate: 6
zeitanteiliger Abschreibungsbetrag im ersten Jahr = (100 € · 6 Monate) : 12 Monate = 50 €
Hinweis zum Runden der Abschreibungsbeträge
In den meisten Lehrbüchern, Klausuren und Prüfungen sind die Zahlenbeispiele aus methodischen Gründen so gewählt, dass die Abschreibungsbeträge aufgehen, es muss also nicht gerundet und gestritten werden, wie man rundet. In der Praxis und in den folgenden Übungen kommt es natürlich zu Fällen, in denen gerundet werden muss.
Sollte in der Übung der jährliche Abschreibungsbetrag gerundet werden müssen, dann runden Sie kaufmännisch.
Da in der Übung nur der Abschreibungsbetrag im ersten Jahr der Abschreibung gebucht werden soll, sind Rundungsfehler nicht von Bedeutung, müssen also nicht beachtet werden.
In der Praxis und beim Anfertigen einer kompletten Abschreibung müssen die Abschreibungsbeträge summenerhaltend ermittelt werden, das heißt, dass die Summe aller Abschreibungsbeträge den Anschaffungskosten entsprechen muss.
Man kann aufrunden oder abrunden und aufgelaufene Rundungsfehler periodisch oder einmalig korrigieren (vgl.: http://www.zinsen-berechnen.de/afa-rechner.php).
Laut http://www.wescomtec.de/lecture/bilanzierung/wtafa.html toleriert das Finanzministerium auch die Aufrundung auf volle Euro, wobei am Ende des Abschreibungszeitraums die Rundungsdifferenz entsprechend zu verrechnen ist.
Viel Erfolg beim Üben!