Mit Hilfe eines Multiple-Choice-Tests können Fragen rund um das Thema Geld mit folgenden Schwerpunkten geübt werden:
Bitte beachten Sie: Die einzelnen Aufgaben werden zur Laufzeit generiert. Dabei gibt es zu jeder Frage mehrere sprachlich und inhaltlich unterschiedliche Varianten. Das heißt, dass sich die Tests beim wiederholten Üben unterscheiden. Es ändert sich die Reihenfolge der Fragen, die Reihenfolge der Distraktoren in der jeweiligen Frage und es gibt unterschiedliche Formulierungen der Fragen und der Distraktoren. Es hat also keinen Sinn, sich zu merken, dass bei Frage 1 die Antwort 2 richtig ist usw., sondern man muss jedes Mal die Fragestellung neu erfassen und beantworten.
Zu den einzelnen Antworten erhalten Sie bei der Kontrolle weiterführende Erläuterungen.
Ein bekanntes Sprichwort heißt: Geld regiert die Welt.
Warum ist Geld von so großer Bedeutung und was sind die Kennzeichen des Geldes? Im Folgenden werden die Funktionen des Geldes und seine Geschichte kurz vorgestellt.
Grundsätzlich gibt es drei Hauptfunktionen des Geldes: die Tausch-, die Rechen- und die Wertaufbewahrungsfunktion.
Die Tauschfunktion ist die Kernfunktion des Geldes. Werden in einer Tauschwirtschaft noch die Bedürfnisse durch den Tausch von Gütern gegen Güter erfüllt, so übernimmt in einer Geldwirtschaft das Geld die Tauschfunktion, d. h. es werden Güter gegen Geld getauscht. Das Geld ist damit das Medium der Tauschvorgänge.
In der Regel sollte Geld als Medium auch über die Zeit hinweg seinen Wert behalten. Der aufbewahrte Wert kann dann zu späterer Zeit wieder eingetauscht werden. Die Wertaufbewahrungsfunktion des Geldes erlaubt dem Geldbesitzer den Tauschhandel zu unterbrechen und zu einer späteren Zeit wieder aufzunehmen. Die Kaufkraft des Geldes wird so in die Zukunft verlegt.
Würde die Wertaufbewahrungsfunktion des Geldes fehlen, so wäre Geld in der Bevölkerung wenig akzeptiert. In Zeiten hoher Inflation (Geld wird in kurzer Zeit immer weniger wert) wird dann häufig in Sachwerte als Wertspeicher ausgewichen (z. B. Gold, Antiquitäten, Immobilien, ...).
Die Wertmessfunktion erlaubt es, mit Geld verschiedene Güter miteinander zu vergleichen und deren Wert zu ermitteln. Kostet ein Buch 10 € und ein Eis 1 €, so ist das Buch zehnmal so viel wert. Sämtliche Werte einer Volkswirtschaft können so in Geldeinheiten (zum Beispiel in Euro oder Dollar) ausgedrückt werden.
Als in vorgeschichtlicher Zeit jede Familie, Gruppe oder Dorfgemeinschaft ihren Bedarf an Nahrungsmitteln, Kleidung und anderen Gütern des täglichen Bedarfs selbst erzeugte, war noch kein Geld notwendig. Als Spezialisten, die für die Herstellung mancher Güter besonders geschickt waren, mehr davon fabrizierten, als sie selbst verbrauchen konnten, begann als erstes der Tauschhandel (Trapp, W., Fried, T.: Handbuch der Münzkunde und des Geldwesens in Deutschland, Stuttgart, 2006, 2. Auflage, S. 9).
Tauschhandel bedeutet, dass Waren gegen Waren getauscht werden. Grundbedingung für den Tauschhandel ist, dass die tauschwilligen Menschen einander finden.
Möchte zum Beispiel jemand ein Rind gegen 10 Hühner tauschen, so benötigt er die tauschwillige Person, welche Hühner abzugeben hat. In diesem Zusammenhang ist zudem zu beachten, dass die Hühner abgebende Person auch ein Rind benötigen muss. Und ohne ausgeklügelte Informationssysteme (z. B. Tauschbörsen im Internet) ist das Finden von Tauschpartnern schwierig.
Um das regelmäßige Finden von Tauschpartnern zu umgehen, setzte sich das Natural- und Warengeld als Zwischentauschmittel durch. War es werthaltig und verdarb nicht so schnell (z. B. Getreide), so konnte es unabhängig vom momentanen eigenen Bedürfnis angenommen und später weitergetauscht werden. Überdies musste es als Wertmaßstab dienen können und allgemein anerkannt sein, da sonst ein Weitertauschen nicht problemlos möglich wäre.
Sicher ist (...), dass die Sumerer ca. 3100 v. Chr. den Wert aller Gegenstände in Getreidesäcken berechneten – das ist den ersten bekannten schriftlichen Aufzeichnungen der Menschheit überliefert: So waren zehn Hühner einen Sack Getreide wert, ein Gefäß zum Wasserholen zwei usw. (Bundesverband deutscher Banken (Hrsg.): Das Geldbuch, 3. Auflage 2003, Berlin, S. 10).
Dass auch Tiere als Zahlungsmittel verwendet wurden, geht aus Quellen des Griechen Homer hervor. Er schrieb vor 2800 v. Chr, dass der König Priamos von Troja 300 Ochsen Lösegeld für seinen Sohn zahlen musste. Ochsen waren damals ein anerkanntes Zahlungsmittel. Zum Vergleich: Ein Arbeitssklave kostete damals ca. 4 Ochsen.
Auch Muscheln, Waffen, Kamele, Felle, Schmuck, Edelsteine sowie Gebrauchsgegenstände entwickelten sich in einigen Regionen zum Naturalgeld.
Ein weit verbreitetes Naturalgeld waren zum Beispiel die Kauri-Schnecken. Sie waren im ganzen südpazifischen Raum sowie in Indien und Afrika verbreitet. Das Gehäuse der Kauri-Schnecke gleicht hellem Porzellan, wodurch die Schnecke oft auch als Porzellanschnecke bezeichnet wird. Sie ist ungefähr 2,5 cm groß und damit handlich und klein.
Im Jahre 1624 kostete ein Sklave an der Küste Kamerun ca. 60 Kauri-Schnecken (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Kaurischnecken#W.C3.A4hrung_und_Handel).
Eine besondere Form des Warengeldes war das Metallgeld. Es bestand aus Edelmetallen wie zum Beispiel Gold, Silber oder Bronze. Metallgeld konnte verschiedene Formen wie die eines Klumpens oder einer Metallscheibe haben. Vorteil des Metallgeldes war, dass es relativ knapp war. Auch haltbar war es, wodurch das Problem der Verderblichkeit umgangen werden konnte. Darüber hinaus ließ sich das Metallgeld meist teilen (z. B. durch Sägen, Brechen, ...).
Vom Metallgeld war der Weg zur Verwendung von Münzgeld nicht mehr weit.
Die Münze ist meist ein rundes, geprägtes oder gegossenes Stück aus einem Edelmetall oder einer Metalllegierung (eine Metalllegierung ist ein Verschmelzen von verschiedenen Metallen zu einem Metall).
Die ersten Münzen wurden im Reich der Lydier, das in ungefähr auf dem heutigen Gebiet der Westtürkei liegt, geprägt (s.: Walker, K.: Geld in der Geschichte, Hamburg, 2009, S. 10). Sie waren goldhaltig und das Münzbild zierte ein Löwenkopf.
Vorteil geprägter Münzen ist, dass sie als Metallgeld werthaltig sind, als Tauschmittel anerkannt werden und sich gut als Rechenmittel eignen, wenn es viele Wertstufen durch verschiedene Gewichtsstufen gibt.
Geprägte Münzen vereinfachten den Handel; da die Echtheit und Garantie durch Gewicht und Material durch ein nicht so leicht fälschbares Abbild gewährleistet wurde. Echtheitsprüfungen entfielen so weitgehend (vgl.: Walker, K.: a.a.O., S. 11).
Normalerweise übernahmen nach und nach Herrscher/Staaten die Ausgabe von Münzen (das Recht zur Ausgabe von Münzen wurde auch Münzregal genannt), da es für sie ein erträgliches Geschäft sein konnte. Eine Grundregel besagt: Je schlechter der Münzgehalt (z. B. Silbergehalt einer Münze) ist, desto besser der Gewinn für den Staat, denn die Münzen werden seitens des Staates mit dem aufgeprägten Wert in den Geldumlauf gebracht. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Staat das alleinige Münzmonopol hat, so dass die Händler nicht auf andere Münzen, z. B. auch privat geprägte Münzen, ausweichen können.
Exkurs: Unterscheidung von Scheidemünzen und Kurantmünzen
Entspricht der Wert der Münze dem aufgedruckten Wert, so wird von Kurantmünzen gesprochen. Münzen, deren aufgedruckter Wert nicht mit dem richtigen Metallwert übereinstimmt, werden Scheidemünzen genannt. Münzverschlechterungen, d. h. Verschlechterungen des Edelmetallgehalts führten in der Regel dazu, dass aus Kurant- minderwertige Scheidemünzen wurden.
Mit der Prägung von Scheidemünzen ging jedoch auch oft ein Vertrauensverlust gegenüber dem Geld einher und die Bürger flüchteten nicht selten in Sachwerte und in den Tauschhandel Ware gegen Ware.
Erst in der heutigen Zeit werden Scheidemünzen als Geld in fast allen Staaten der Welt akzeptiert. Der Zusammenhang zwischen dem inneren Wert (Edelmetall) und dem äußeren Wert (der Kaufkraft am Markt) einer Münze löste sich insbesondere im Bewusstsein der Menschen in den Industrieländern auf.
Der erste Vorläufer von Papiergeld tauchte in der Tang-Dynastie (618-907) auf. Zur Sicherheit vor Diebstahl etc. haben in dieser Zeit Händler Waren in Lagerunternehmen hinterlegt und dafür Inhaberpapiere erhalten. Ein Inhaberpapier wies aus, dass man bei Vorlage des Papieres die Ware ausgehändigt bekommt. Da auf dem Inhaberpapier kein Name steht, könnte auch ein Dritter die Ware ausgehändigt bekommen. Unschön ist es, wenn man das Inhaberpapier verliert, da der Finder die Ware aus dem Lager auslösen konnte. Vorteil eines Inhaberpapiers ist jedoch, dass, wenn gegenseitiges Vertrauen besteht, mit dem Inhaberpapier auch Ware bezahlt werden kann. Das Papier ist ein geldähnlicher Wert mit dem Unterschied, dass es nicht durch eine höhere Autorität (z. B. einem Kaiser, der einen Staat repräsentiert) ausgegeben wurde.
In der Song-Dynastie (960-1276) gaben einige Händler neben der offiziellen Münzwährung eigene private Wechsel aus. Ein Wechsel ist eine Urkunde, die ein Zahlender dem Empfänger mit dem Versprechen aushändigt, dass er bei Vorlage des Wechsels Geld von ihm ausbezahlt bekommt. Der Wechsel ist kein Inhaberpapier, das heißt, dass nicht jeder Beliebige den Wechsel einlösen kann. Der Name des Geldempfängers ist auf dem Wechsel vermerkt (Wechsel ist damit ein geborenes Orderpapier). Der Wechsel konnte auch weitergegeben werden. Hierzu wurde der Name des neuen Inhabers auf dem Wechsel vermerkt.
Da die Händler, welche die Wechsel ausstellten, zunächst vertrauenswürdig waren, d. h. bei Vorlage die Wechsel einlösten, zirkulierten die Wechsel im Handel. Der Ursprung des Papiergeldes war auf Basis eines Wechselsystems geboren. Ab 1024 wurde den Händlern die Ausgabe der Handelswechsel verboten und der chinesische Staat übernahm das Ausgabemonopol des Geldes, wobei auch hier eintauschbare Sicherheiten hinterlegt waren.
In Europa wurde das erste Papiergeld erst im 15. Jahrhundert ausgegeben. Es dauerte aber noch eine lange Zeit, bis Papiergeld in allen europäischen Ländern ausgegeben wurde. Und erst mit Beginn des 20. Jahrhunderts wurde zunehmend die Bindung des Papiergeldes an Werte (z. B. Gold, Silber) aufgegeben, d. h. es war nicht mehr möglich, dass Papiergeld bei einer Zentralbank vorzulegen und werthaltige Kurantmünzen (z. B. Goldmünzen) zu erhalten. Auch eine garantierte Deckung des Papiergeldes durch hinterlegtes Gold (ohne Einlösemöglichkeit) bei den Zentralbanken (z. B. mussten im Deutschen Kaiserreich 1/3 der ausgegebenen Banknoten durch Gold gedeckt sein) entfiel.
Papiergeld war somit keine Papierzahlungsanweisung mehr, sondern eigenständiges Geld ohne Wertbindung.
Die Geldmenge und damit die Knappheit des Geldes wurden damit nicht mehr von der Begrenztheit der Rohstoffe (z. B. Gold, Silber) bestimmt, sondern von den Zentralbanken (z. B. in der Eurozone von der Europäischen Zentralbank).
Bis heute ist das Vertrauen in das Papiergeld weltweit gewachsen, wenn auch insbesondere in Deutschland Erinnerungen an den hohen Wertverlust des Papiergeldes in der Weimarer Republik (1918 – 1933) im kollektiven Gedächtnis blieben.
Vereinfacht ist Buchgeld Geld, dass man nicht anfassen kann. Es ist in Büchern oder Datenbanken vermerktes Geld.
Einen der ersten Ursprünge des Buchgeldes gab in Holland des 16. Jahrhunderts. Hier entwickelten Banken das so genannte Clearing-System, d. h. Bargeld konnte in einer Bank an einem Ort eingezahlt werden und dann zu einer anderen Bank (in der Regel die des Geldempfängers) an einem anderen Ort geschickt werden. Dabei wurde das Geld nicht mit einem Boten von einem Ort zum anderen gebracht, sondern nur über eine Mitteilung. Der Geldempfänger konnte sich dann das Geld auszahlen lassen. Damit war die bargeldlose Überweisung geboren. Wird das Geld nicht ausbezahlt, d. h. der Geldempfänger benötigt das Geld nicht, so könnte er das Geld weiterhin auf seiner Bank als so genanntes Sichtguthaben behalten. Auch könnte er das erhaltene Geld für weitere bargeldlose Überweisungen nutzen
Da die Banken wissen, dass nicht alle Kunden ihr Buchgeld abheben und in Bargeld umwandeln, können sie einen Teil als Kredite vergeben.
Werden die Kredite überdies als Buchgeldkredite gegeben (also keine Auszahlung in Münzen oder Geldscheinen), können die Kreditempfänger damit auch bargeldlos zahlen und überweisen.
Buchgeld ist damit die Grundlage des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Heutzutage werden die Sichtguthaben, Überweisungen etc. nicht mehr in klassische Bücher eingetragen, sondern virtuell bzw. elektronisch in Datensystemen erfasst. Daher wird das Buchgeld oftmals auch als virtuelles oder elektronisches Geld bezeichnet.
Die heutigen Zentralbanken schöpfen (auch: stellen her) in der Regel Buchgeld bzw. virtuelles Geld, indem Sie den Geschäftsbanken Buchgeld (hier in der Form des Kreditgeldes) zur Verfügung stellen. Dieses Geld können die Geschäftsbanken dann den Kunden als Kredit (i.d.R. als Buchgeldkredit) zur Verfügung stellen. Aus diesem Grunde ist heute geschöpftes Geld zum kleinsten Teil Bargeld (Münzen und Banknoten). Würden alle Geldbesitzer mit einem Mal ihr Geld in kurzer Zeit von der Bank abholen wollen (so genannter Bankrun), so wäre nicht ausreichend Bargeld vorhanden und die Banken müssten mangels Bargeld schließen.
Beim Buchgeld ist die Bindung an reale Werte verschwunden. Hinter der Herstellung einer virtuellen Geldeinheit stehen keinerlei Wert in Form von Gold etc.
Trotz der Wertlosigkeit schreitet der Siegeszug des Buchgeldes weiter voran. Von vielen wird die bargeldlose Gesellschaft als eine erstrebenswerte Gesellschaft gesehen. Dennoch gibt es auch Nachteile, wenn zum Beispiel Händler keine Infrastruktur bargeldloser Zahlung vorhalten können (siehe Artikel: http://www.deutschlandfunk.de/schweden-bargeldloses-bezahlen-entzweit-die-gesellschaft.724.de.html?dram:article_id=363172).
Ein weiterer Nachteil ist der Verlust der Anonymität. Zur bargeldlosen Zahlung muss meist ein Konto bei einer Bank eröffnet werden, wobei die Bank die Daten des zukünftigen Kontoinhabers und alle Kontobewegungen erfasst.
Ein Vorteil des Buchgeldes ist der weitgehende Schutz vor Diebstahl oder auch Verlust.
Als gesetzliches Zahlungsmittel wird jenes Geld bezeichnet, das man bei Begleichung einer Geldforderung nicht ablehnen kann.
Im Euroraum sind Banknoten gesetzliches Zahlungsmittel, wie aus dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union hervorgeht.
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Artikel 128, Ex-Artikel 106 EGV)
(1) Die Europäische Zentralbank hat das ausschließliche Recht, die Ausgabe von Euro-Banknoten innerhalb der Union zu genehmigen. Die Europäische Zentralbank und die nationalen Zentralbanken sind zur Ausgabe dieser Banknoten berechtigt. Die von der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken ausgegebenen Banknoten sind die einzigen Banknoten, die in der Union als gesetzliches Zahlungsmittel gelten.
(2) Die Mitgliedstaaten haben das Recht zur Ausgabe von Euro-Münzen, wobei der Umfang dieser Ausgabe der Genehmigung durch die Europäische Zentralbank bedarf. (...)
Auch Münzen sind nach der untenstehenden Verordnung gesetzliches Zahlungsmittel.
VERORDNUNG (EG) Nr. 974/98 DES RATES vom 3. Mai 1998 über die Einführung des Euro
Artikel 11
Vom 1. Januar 2002 an geben die teilnehmenden Mitgliedstaaten Münzen aus, die auf Euro oder Cent lauten (...). Unbeschadet des Artikels 15 haben diese Münzen als einzige in allen diesen Mitgliedstaaten die Eigenschaft eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Mit Ausnahme der ausgebenden Behörde und der Personen, die in den nationalen Rechtsvorschriften des ausgebenden Mitgliedstaats speziell benannt werden, ist niemand verpflichtet, mehr als fünfzig Münzen bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen.
Quelle: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:31998R0974
Aus dem Geschriebenen wird deutlich, dass es für die Barzahlung Begrenzungen gibt, wenn mit Münzen bezahlt wird. Hier gibt es nur eine gesetzliche Annahmepflicht von 50 Münzen. Damit ist Münzgeld nur beschränkt ein gesetzliches Zahlungsmittel.
Die größte übliche Münze, die im Umlauf ist, ist in Deutschland die 2-€-Münze. Bei 50 Münzen ergäbe dies eine Höchstgrenze von 100 €.
Darüber hinaus gibt es in Deutschland noch Euro-Gedenkmünzen (z. B. 10-Euro-Münzen). Auch hier gibt es eine Begrenzung der Annahmepflicht, die im Münzgesetz (MünzG) niedergeschrieben ist.
Münzgesetz, vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2959)
§ 3 Annahme- und Umtauschpflicht
(1) Niemand ist verpflichtet, deutsche Euro-Gedenkmünzen im Betrag von mehr als 200 Euro bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen. Erfolgt eine einzelne Zahlung sowohl in Euro-Münzen als auch in deutschen Euro-Gedenkmünzen, ist niemand verpflichtet, mehr als 50 Münzen anzunehmen; dies gilt auch dann, wenn der Gesamtbetrag 200 Euro unterschreitet.
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/m_nzg_2002/__3.html
Aus dem Besagten wird deutlich, dass die Zahlung eines Neuwagens mit Cent-Münzen vom Verkäufer verweigert werden könnte.
Geldscheine sind dagegen unbeschränkt ein gesetzliches Zahlungsmittel.
Buchgeld bzw. virtuelles Geld ist kein gesetzliches Zahlungsmittel. Wird jedoch eine Kontonummer im Zusammenhang mit der Abwicklung eines Geschäftes gegeben (z. B. auf einem Geschäftsbrief), so entsteht daraus eine stillschweigende Zustimmung zur Zahlung auch von Buchgeld durch den Geldempfänger.
Kulke, U.: Schon mit dem ersten Papiergeld kam die Inflation, https://www.welt.de/geschichte/article153651720/Schon-mit-dem-ersten-Papiergeld-kam-die-Inflation.html
North, M.: Kleine Geschichte des Geldes, München, 2009
Ratgeber n-tv: Wie viele Münzen sind erlaubt, http://www.n-tv.de/ratgeber/Wie-viele-Muenzen-sind-erlaubt-article12770251.html
Rothbard, M.: Das Scheingeldsystem, 2. Auflage, Gräfelfing, 2005
Trapp, W; Fried, T: Handbuch der Münzkunde und des Geldwesens in Deutschland, 2. Auflage, Stuttgart, 2006
Walker, K.: Geld in der Geschichte, Hamburg, 2009
Viel Erfolg beim Üben.