19 % = x (USt in Euro)
x = (19 · 1190,00 €) : 119
x = 190,00 €
Lösung: Die Umsatzsteuer beträgt 190,00 €.
Listeneinkaufspreis netto = Listeneinkaufspreis brutto - Umsatzsteuer
Im Beispiel: 1000,00 € = 1190,00 € – 190,00 €
Lösung: Der Listeneinkaufspreis netto beträgt 1000,00 €.
Der Rabatt wird ausgehend vom Nettolisteneinkaufspreis (LEP netto) errechnet. Dabei beträgt der Grundwert LEP netto grundsätzlich 100.
Im Beispiel gewährt der Lieferant einen Rabatt von 50 %.
Dreisatzrechnung
100 % = 1000,00 €
50 % = x (Rabatt in Euro)
x = (1000,00 € · 50) : 100
x = 500,00 €
Lösung: Der Rabatt beträgt 500,00 €.
Zieleinkaufspreis = Listeneinkaufspreis netto - Rabatt
Im Beispiel: 500,00 € = 1000,00 € – 500,00 €
Lösung: Der Zieleinkaufspreis beträgt 500,00 €.
Der Lieferantenskonto wird ausgehend vom Zieleinkaufspreis (ZEP) errechnet. Dabei beträgt der Grundwert des Zieleinkaufspreises grundsätzlich 100.
Im Beispiel gewährt der Lieferant Skonto in Höhe von 2 %.
Dreisatzrechnung
100 % = 500,00 €
2 % = x
x = (500,00 € · 2) : 100
x = 10,00 €
Lösung: Der Skonto beträgt: 10,00 €.
Bareinkaufspreis = Zieleinkaufspreis - Skonto
Im Beispiel: 490,00 € = 500,00 € – 10,00 €
Lösung: Der Bareinkaufspreis beträgt 490,00 €.
Im Beispiel betragen die Bezugskosten 10,00 €.
Bezugspreis = Bareinkaufspreis + Bezugskosten
Im Beispiel: 500,00 € = 490,00 € + 10,00 €
Lösung: Der Bezugspreis beträgt 500,00 €.
Im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung wird ein Prozentsatz als Handlungskostenzuschlagssatz ermittelt, der auf den Bezugspreis aufgeschlagen wird. Dabei beträgt der Grundwert des Bezugspreises grundsätzlich 100.
Im Beispiel beträgt der Handlungskostenzuschlagssatz 50 %.
Dreisatzrechnung
100 % = 500,00 €
50 % = x
x = (500,00 € · 50) : 100
x = 250,00 €
Lösung: Die Handlungskosten betragen 250,00 €.
Selbstkosten = Bezugspreis + Handlungskosten
Im Beispiel: 750,00 € = 500,00 € + 250,00 €
Lösung: Die Selbstkosten betragen 750,00 €.
Gewinn/Verlust = Barverkaufspreis - Selbstkosten
Im Beispiel: 181,00 € = 931,00 € – 750,00 €
Lösung: Unter den gegebenen Bedingungen würde das Unternehmen pro verkauften Aktenschrank einen Gewinn von 181,00 € realisieren.
Barverkaufspreis = Zielverkaufspreis - Kundenskonto
Im Beispiel: 931,00 € = 950,00 € – 19,00 €
Lösung: Der Barverkaufspreis beträgt 931,00 €.
Der Kundenskonto wird ausgehend vom Zielverkaufspreis (ZVP) errechnet. Dabei beträgt der Grundwert des ZVP grundsätzlich 100.
Im Beispiel wird den Kunden Skonto in Höhe von 2 % gewährt.
Dreisatzrechnung
100 % = 950,00 €
2 % = x (Skonto in Euro)
x = (950,00 € · 2) : 100
x = 19,00 €
Lösung: Der Kundenskonto beträgt: 19,00 €
Zielverkaufspreis = Listenverkaufspreis netto - Rabatt
Im Beispiel: 950,00 € = 1000,00 € – 50,00 €
Lösung: Der Zielverkaufspreis beträgt 950,00 €.
Der Rabatt wird ausgehend vom Listenverkaufspreis netto errechnet. Dabei beträgt der Grundwert des Listenverkaufspreises netto grundsätzlich 100.
Im Beispiel wird ein Rabatt von 5 % gewährt.
Dreisatzrechnung
100 % = 1000,00 €
5 % = x (Rabatt in Euro)
x = (1000,00 € · 5) : 100
x = 50,00 €
Lösung: Der Kundenrabatt beträgt 50,00 €.
Listenverkaufspreis netto = Listenverkaufspreis brutto - Umsatzsteuer
Im Beispiel: 1000,00 € = 1190,00 € – 190,00 €
Lösung: Der Listenverkaufspreis netto beträgt 1000,00 €.
Die Umsatzsteuer wird auf der Grundlage des Listenverkaufspreises brutto berechnet. Er stellt den um den Umsatzsteuersatz vermehrten Grundwert dar.
Im Beispiel ist ein Umsatzsteuersatz von 19 % gegeben.
Dreisatzrechnung
119 % = 1190,00 Euro
19 % = x (USt in Euro)
x = (19 · 1190,00 €) : 119
x = 190,00 €
Lösung: Die Umsatzsteuer beträgt 190,00 €.
Der Listenverkaufspreis brutto muss aus dem Aufgabentext in die Handelskalkulationsvorlage übertragen werden.
Im Beispiel beträgt der Listenverkaufspreis brutto 1190,00 €.
Bei der Berechnung geht man von den Selbstkosten aus. Dabei beträgt der Grundwert der Selbstkosten grundsätzlich 100. Der Betrag des Gewinns/Verlustes wird in Beziehung zum Grundwert gesetzt.
Dreisatzrechnung
750,00 € = 100 %
181,00 € = x (Gewinn / Verlust in Prozent)
x = (181,00 € · 100) : 750 €
x = 24,13 %
Ein negativer Wert bedeutet dabei Verlust, ein positiver Gewinn.
Lösung: Der Gewinn im Beispiel beträgt 24,13 %.
Bedienungshinweise
Bitte beachten Sie: Die Kontrolle der Ergebnisse bricht beim ersten Fehler bzw. beim ersten leeren Feld ab, da sich jeder Wert aus dem vorhergehenden ableitet. Sollten Sie einen Fehler gemacht haben, prüfen Sie entsprechend die Folgewerte.
Lösungen bitte in dieser Reihenfolge eingeben:
Preisbildungen an Märkten üben auf Kaufleute oftmals Zwänge aus, die bei einer Kalkulation berücksichtigt werden müssen. So kann zum Beispiel der Listeneinkaufspreis eines Gutes im Einkauf einen bestimmten Marktpreis haben, den man nicht durch noch so geschickte Einkaufsverhandlungen absenken kann. Der Preis des Gutes ist damit im Einkauf vorgegeben. Zudem kann das eingekaufte Gut am Markt durch ähnliche Konkurrenzprodukte schon einen Marktpreis haben. Wird dieser Marktpreis vom Kaufmann mit seinem gleichartigen Gut überschritten, so ginge der Absatz stark zurück, da sich die Käufer für die Konkurrenzprodukte entscheiden würden. Damit macht eine Preisfestsetzung über dem Marktpreis für den Kaufmann keinen Sinn.
Hier setzt die Differenzkalkulation ein. Sie ermittelt den Gewinn, der bei einem feststehenden Listeneinkaufspreis und einem feststehenden Listenverkaufspreis brutto zu erwarten ist. Damit kann der Kaufmann auf Basis des zu erwartenden Gewinns entscheiden, ob er dieses Produkt einkaufen und anbieten möchte.
Beachten Sie bitte, dass die Differenzkalkulation eine Kombination aus Vorwärts- und Rückwärtskalkulation ist. Die Selbstkosten werden ausgehend vom Listeneinkaufspreis brutto vorwärts und der Barverkaufspreis wird ausgehend vom Listenverkaufspreis brutto rückwärts kalkuliert. Achten Sie bei den Prozentberechnungen auf die Änderungen beim vermehrten bzw. verminderten Grundwert.
Beginn der Vorwärtskalkulation
Zunächst muss aus der Aufgabenstellung der Bruttoeinkaufspreis des Anschaffungsgutes (Stückpreis) in die Handelskalkulationsvorlage übertragen werden.
Im Beispiel: Der Bruttoeinkaufspreis für einen Aktenschrank beträgt 1190,00 €.
Im zweiten Schritt muss die Umsatzsteuer ermittelt werden. Dabei kann der Umsatzsteuersatz je nach Gut variieren.
Berechnet wird die Umsatzsteuer auf der Grundlage des Bruttolisteneinkaufspreises (LEP brutto). Er stellt den vermehrten Grundwert dar. Bei einem Umsatzsteuersatz von 19 % beträgt der Grundwert 119. Bei einer Umsatzsteuer von 7 % würde der vermehrte Grundwert 107 betragen.
Im Beispiel ist ein Umsatzsteuersatz von 19 % gegeben. Zur Ermittlung der Umsatzsteuer ist demnach folgende Rechnung durchzuführen:
Dreisatzrechnung
119 % = 1190,00 €
19 % = x (USt in €)
x = (19 · 1190,00 €) : 119
x = 190,00 €
Lösung: Die Umsatzsteuer beträgt 190,00 €.
Hinweis: Grundsätzlich wird auf zwei Stellen kaufmännisch gerundet.
Um den Nettolistenverkaufspreis (LEP netto) zu erhalten, muss die Umsatzsteuer vom Bruttolistenverkaufspreis (LEP brutto) abgezogen werden.
Im Beispiel: 1190,00 € (LEP brutto) – 190,00 € (Umsatzsteuer.) = 1000,00 € (LEP netto)
Lösung: Der Listeneinkaufspreis (netto) beträgt 1000,00 €.
Nun muss, sofern vorhanden, der Rabatt des Lieferanten Berücksichtigung finden. Als Rabatte gibt es zum Beispiel den Mengen-, den Treue-, den Sonder-, den Personalrabatt usw.
Beachten Sie, dass manche Rabatte optional sind. So muss für einen Treuerabatt die Geschäftsbeziehung entsprechend lange bestehen oder bei einem Mengenrabatt auch die entsprechende Menge abgenommen werden.
Der Rabatt wird ausgehend vom Nettolisteneinkaufspreis (LEP netto) errechnet. Dabei beträgt der Grundwert des Nettolisteneinkaufspreises (LEP netto) grundsätzlich 100.
Im Beispiel gewährt der Lieferant einen Rabatt von 50 %. Es muss folgende Rechnung durchgeführt werden:
Dreisatzrechnung
100 % = 1000,00 €
50 % = x (Rabatt in Euro)
x = (1000,00 € · 50) : 100
x = 500,00 €
Lösung: Der Rabatt beträgt 500,00 €.
Hinweis: Grundsätzlich wird auf zwei Stellen kaufmännisch gerundet.
Im Beispiel: 1000,00 € (LEP netto) – 500,00 € (Rabatt) = 500,00 € (ZEP)
Lösung: Der Zieleinkaufspreis beträgt 500,00 €.
Im folgenden Schritt muss, sofern im Text gegeben, der Lieferantenskonto berechnet werden. Unter einem Skonto versteht man den Zinssatz für die Inanspruchnahme eines Lieferantenkredites. Der Skontosatz liegt üblicherweise zwischen 1 und 3 %.
Der Lieferantenskonto wird ausgehend vom Zieleinkaufspreis (ZEP) errechnet. Dabei beträgt der Grundwert des Zieleinkaufspreises grundsätzlich 100.
Im Beispiel gewährt der Lieferant Skonto in Höhe von 2 %. Es muss folgende Rechnung durchgeführt werden:
Dreisatzrechnung
100 % = 500 €
2 % = x
x = (500,00 € · 2) : 100
x = 10,00 €
Lösung: Der Skonto beträgt: 10,00 €
Hinweis: Grundsätzlich wird auf zwei Stellen kaufmännisch gerundet.
Zur Ermittlung des Bareinkaufspreises (BEP) muss vom Zieleinkaufspreis (ZEP) der Skonto abgezogen werden.
Im Beispiel: 500,00 € (ZEP) – 10,00 € (Skonto) = 490,00 € (BEP)
Lösung: Der Bareinkaufspreis beträgt 490,00 €.
Nunmehr müssen die Bezugskosten aus der Aufgabe übertragen werden.
Unter den Bezugskosten versteht man alle zusätzlichen Kosten, die auf dem Grundpreis der Ware im Rahmen des Einkaufes aufgeschlagen werden. Hierzu gehören in erster Linie die Transportkosten (z. B. Portokosten). Aber auch Versicherungskosten (z. B. Transportversicherung) können den Bezugskosten zugerechnet werden.
Im Beispiel betragen die Frachtkosten für einen Aktenschrank insgesamt 10,00 €. Berechnungen wie Gesamtfrachtkosten geteilt durch Stückzahl sind im Beispiel nicht nötig.
Lösung: Die Bezugskosten betragen 10,00 €.
Hinweis: Grundsätzlich wird auf zwei Stellen kaufmännisch gerundet.
Zur Ermittlung des Bezugspreises werden zum Bareinkaufspreis (BEP) die Bezugskosten hinzugerechnet.
Im Beispiel: 490,00 € (BEP) + 10,00 € (Bezugskosten) = 500,00 € (Einstandspreis)
Lösung: Der Bezugspreis beträgt 500,00 €.
In einem Unternehmen fallen neben den "reinen" Einkaufskosten (Grundwert der Ware und deren Bezugskosten) regelmäßig weitere Kosten an (zum Beispiel für die Unterhaltung des Betriebsgebäudes oder für das Personal). Diese Kosten werden auf das zu verkaufende Gut aufgeschlagen. Hierzu wird im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung ein Prozentsatz als Handlungskostenzuschlagssatz ermittelt, der sicherstellen soll, dass alle Betriebskosten gedeckt werden.
Die Handlungskosten werden grundsätzlich auf den Einstandspreis aufgeschlagen, wobei der Grundwert des Einstandspreises immer 100 beträgt.
Im Beispiel beträgt der Handlungskostenzuschlagssatz 50 %.
Dreisatzrechnung
100 % = 500,00 €
50 % = x
x = (500,00 € · 50) : 100
x = 250,00 €
Lösung: Die Handlungskosten betragen 250,00 €.
Hinweis: Grundsätzlich wird auf zwei Stellen kaufmännisch gerundet.
Die Selbstkosten stellen den untersten Preis dar, für den ein Unternehmer sein Produkt anbieten könnte. Würde er unter diesem Preis anbieten, so würde er einen Verlust realisieren.
Im Beispiel: 500,00 € (Bezugspreis) + 250,00 € (Handlungskosten) = 750,00 € (Selbstkosten)
Lösung: Die Selbstkosten betragen 462,86 €.
Ende der Vorwärtskalkulation
Beginn der Rückwärtskalkulation
Der Listenverkaufspreis brutto des Anschaffungsgutes (Stückpreis) ist aus der Aufgabenstellung in die Handelskalkulationsvorlage zu übertragen.
Im Beispiel: Der Listenverkaufspreis brutto des Aktenschranks beträgt 1190,00 €.
Im nächsten Schritt wird die Umsatzsteuer ermittelt. Dabei kann der Umsatzsteuersatz je nach Gut variieren.
Berechnet wird die Umsatzsteuer auf der Grundlage des Listenverkaufspreises brutto. Er stellt den vermehrten Grundwert dar. Bei einem Umsatzsteuersatz von 19 % beträgt der Grundwert 119. Bei einer Umsatzsteuer von 7 % würde der vermehrte Grundwert 107 betragen.
Im Beispiel ist ein Umsatzsteuersatz von 19 % gegeben. Zur Ermittlung der Umsatzsteuer ist demnach folgende Rechnung durchzuführen:
Dreisatzrechnung
119 % = 1190,00 Euro
19 % = x (USt in Euro)
x = (19 · 1190,00 €) : 119
x = 190,00 €
Lösung: Die Umsatzsteuer beträgt 190,00 €.
Hinweis: Grundsätzlich wird auf zwei Stellen kaufmännisch gerundet.
Um den Listenverkaufspreis netto zu erhalten, muss die Umsatzsteuer vom Listenverkaufspreis brutto abgezogen werden.
Im Beispiel: 1190,00 € (Listenverkaufspreis brutto) – 190,00 € (Umsatzsteuer) = 1000,00 € (Listenverkaufspreis netto)
Lösung: Der Listenverkaufspreis netto beträgt 1000,00 €.
Nun muss, sofern vorhanden, der gewährte Kundenrabatt Berücksichtigung finden. Als Rabatte gibt es zum Beispiel den Mengen-, den Treue-, den Sonder-, den Personalrabatt usw. Beachten Sie, dass manche Rabatte optional sind. So muss für einen Treuerabatt die Geschäftsbeziehung entsprechend lange bestehen oder bei einem Mengenrabatt auch die entsprechende Menge abgenommen werden.
Der Rabatt wird ausgehend vom Listenverkaufspreis netto errechnet. Dabei beträgt der Grundwert des Listenverkaufspreises netto grundsätzlich 100.
Im Beispiel gewährt der Lieferant einen Rabatt von 5 %. Es muss folgende Rechnung durchgeführt werden:
Dreisatzrechnung
100 % = 1000,00 €
5 % = x (Rabatt in Euro)
x = (1000,00 € · 5) : 100
x = 50,00 €
Lösung: Der Rabatt beträgt 50,00 €.
Hinweis: Grundsätzlich wird auf zwei Stellen kaufmännisch gerundet.
Um den Zielverkaufspreis (ZVP) zu erhalten, muss der Rabatt vom Listenverkaufspreis netto abgezogen werden.
Im Beispiel: 1000,00 € (Listenverkaufspreis netto) – 50,00 € (Rabatt) = 950,00 € (ZVP)
Lösung: Der Zielverkaufspreis beträgt 950,00 €.
Im folgenden Schritt muss, sofern im Text gegeben, der Kundenskonto ermittelt werden. Unter einem Kundenskonto versteht man den Zinssatz für die Inanspruchnahme eines Lieferantenkredites durch den Kunden. Der Skontosatz liegt üblicherweise zwischen 1 und 3 %.
Der Kundenskonto wird ausgehend vom Zielverkaufspreis (ZVP) errechnet. Dabei beträgt der Grundwert des Zielverkaufspreises grundsätzlich 100.
Im Beispiel wird den Kunden Skonto in Höhe von 2 % gewährt. Es muss folgende Rechnung durchgeführt werden:
Dreisatzrechnung
100 % = 950,00 €
2 % = x (Skonto in Euro)
x = (950,00 € · 2) : 100
x = 19,00 €
Lösung: Der Skonto beträgt 19,00 €.
Hinweis: Grundsätzlich wird auf zwei Stellen kaufmännisch gerundet.
Zur Ermittlung des Barverkaufspreises (BVP) muss vom Zielverkaufspreis (ZVP) der Kundenskonto abgezogen werden.
Im Beispiel: 950,00 € (ZVP) – 19,00 € (Skonto) = 931,00 € (BVP)
Lösung: Der Barverkaufspreis beträgt 931,00 €.
Ende der Rückwärtskalkulation
Ermittlung des Gewinns bzw. des Verlustes als absoluter Betrag und in Prozent
Wie hoch der Gewinn oder Verlust ist, richtet sich nach der Differenz von Selbstkosten und Barverkaufspreis.
Im Beispiel: 931,00 € (BVP) – 750,00 € (Selbstkosten) = 181,00 € (Gewinn)
Lösung: Unter den gegebenen Bedingungen würde das Unternehmen pro verkauften Aktenschrank einen Gewinn von 181,00 € realisieren.
Zur besseren Vergleichbarkeit mit anderen Kalkulationen im Unternehmen errechnet man den Prozentsatz des Gewinns oder Verlusts. Dabei beträgt der Grundwert der Selbstkosten 100. Der Betrag des Gewinns/Verlustes wird nun in Beziehung zum Grundwert gesetzt.
Dreisatzrechnung
750,00 € = 100 %
181,00 € = x (Gewinn / Verlust in Prozent)
x = (181,00 € · 100) : 750 €
x = 24,13 %
Ein negativer Wert bedeutet dabei Verlust, ein positiver Gewinn.
Lösung: Der Gewinn beträgt 24,13 %.
Viel Erfolg beim Üben.