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Rewe-Trainer: Hinweise zu den Aufgaben zum Nachlesen

18.1 Antizipative und transitorische Rechnungsabgrenzung: Multiple Choice

Die Aufgaben

Im Rahmen dieser Multiple-Choice-Aufgaben sollen Fragen zur antizipativen und transitorischen Jahresabgrenzung geübt werden.

Wie bei allen MC-Tests gilt Folgendes:

Die einzelnen Aufgaben werden zur Laufzeit generiert. Dabei gibt es zu jeder Frage mehrere sprachlich und inhaltlich unterschiedliche Varianten. Das heißt, dass sich die Tests beim wiederholten Üben unterscheiden. Es ändert sich die Reihenfolge der Fragen, die Reihenfolge der Distraktoren in der jeweiligen Frage und es gibt unterschiedliche Formulierungen der Fragen und der Distraktoren. Es hat also keinen Sinn, sich zu merken, dass bei Frage 1 die Antwort 2 richtig ist usw., sondern man muss jedes Mal die Fragestellung neu erfassen und beantworten.

Zu den einzelnen Antworten erhalten Sie bei der Kontrolle weiterführende Erläuterungen.

Bei dem Test geht es Basiswissen, das in den folgenden Abschnitten kurz dargestellt wird.

Hinweis: Detaillierte Erläuterungen zu einzelnen Buchungssätzen und zur Buchungssystematik finden Sie in den Hinweisen zu den Themen 18.2 Buchungen der antizipativen Rechnungsabgrenzung (sonstige Forderungen und sonstige Verbindlichkeiten) und 18.4. Indirekte Buchung der transitorischen Rechnungsabgrenzung (aktive/passive Rechnungsabgrenzung).

Zum Verständnis: Grundsätzliches zur Rechnungsabgrenzung/Jahresabgrenzung

In den vorhergehenden Übungen im Lernnetz24 wurde bei der Buchung von Aufwendungen und Erträgen stillschweigend davon ausgegangen, dass die entsprechenden Zahlungen zeitlich gesehen in derselben Periode erfolgten. Das muss nicht immer der Fall sein, denn im betrieblichen Alltag kommt es auch vor, dass bei Geschäftsfällen die Zahlungsvorgänge in einem anderen Geschäftsjahr liegen als die Erfolgsvorgänge (Aufwendungen/Erträge).

Typische Beispiele dafür sind Zahlungen von Mieten, Zinsen, Steuern, Versicherungsbeiträgen, Provisionen, Lizenzgebühren usw., die vereinbarungsgemäß im Voraus oder im Nachhinein und für unterschiedliche Zeiträume fällig werden können.

Fallen Aufwendungen/Erträge und die zugehörigen Zahlungen nicht in dieselbe Periode, so hat das Auswirkungen auf den Erfolg des Unternehmens. Dazu ein klassisches Beispiel:

Geschäftsfall: Der Unternehmer Wurm zahlt die Dezembermiete 00 für seine Lagerhalle in Höhe von 1.000 € vereinbarungsgemäß am 1. Januar 01 per Banküberweisung.

Würde die Dezembermiete erst im neuen Geschäftsjahr mit der Zahlung im Januar als Aufwand gebucht, so würde das den Erfolg des alten und des neuen Geschäftsjahres beeinflussen:

  1. Im alten Jahr gäbe es geringere Aufwendungen (für ein Monat ohne Miete), was den Erfolg vergrößern und damit die Steuerlast erhöhen würde.
  2. Im neuen Jahr gäbe es höhere Aufwendungen (für die Miete für einen zusätzlichen Monat), was den Erfolg und damit die Steuerlast verringern würde.

Um den tatsächlichen Jahreserfolg periodengerecht zu ermitteln, sind die Aufwendungen und Erträge dem Geschäftsjahr zuzuordnen, zu dem sie wirtschaftlich gehören (wirtschaftliche Periodengerechtigkeit). Das hat unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung zu erfolgen.

Mit diesem Vorgehen erfüllt der Kaufmann seine Pflicht zur ordentlichen Buchführung und folgt gesetzlichen Vorgaben:

§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB:

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss zu berücksichtigen.

Zum Jahresende muss also geprüft werden, ob Zahlungen oder Aufwendungen und Erträge vorliegen, die wirtschaftlich zu einer anderen Periode gehören. Diese periodengerechte Zuordnung nennt man Rechnungsabgrenzung bzw. Jahresabgrenzung.

Arten der Jahresabgrenzung: antizipative und transitorische Rechnungsabgrenzung

Bei der periodengerechten Zuordnung unterscheidet man zwei Fälle:

  1. Aufwendungen/Erträge im alten Geschäftsjahr mit dazugehörigen Ausgaben/Einnahmen im neuen Geschäftsjahr
  2. Ausgaben/Einnahmen im alten Geschäftsjahr mit dazugehörigen Aufwendungen/Erträgen im neuen Geschäftsjahr

Im ersten Fall spricht man von antizipativer Rechnungsabgrenzung, die Ausgaben/Einnahmen des neuen Jahres werden vorweggenommen (lat: anticipere = vorwegnehmen).

Im zweiten Fall spricht man von transitorischer Rechnungsabgrenzung, die Ausgaben/Einnahmen des alten Jahres werden zu den entsprechenden Aufwendungen/Erträgen des neues Jahres übertragen (lat: transire = hinübergehen).

Ermittlung des Abgrenzungsbetrages

In dem weiter oben erwähnten klassischen Beispiel mit der Dezembermiete, die im Januar des Folgejahres bezahlt wird, ist offensichtlich, dass der gesamte Betrag abgegrenzt werden muss. Es sind jedoch auch Fälle möglich, in denen der Abgrenzungsbetrag nicht mit dem Zahlungsbetrag übereinstimmt. Dann ist der Abgrenzungsbetrag zu berechnen. Beispiele dafür sind:

Geschäftsfall: Die Möbelfabrik Wurm begleicht die Garagenmiete für die Monate November 00 bis April 01 in Höhe von insgesamt 1200 € Ende April 01 per Banküberweisung. Wie hoch ist der Abgrenzungsbetrag im Abschlussjahr 00?

Berechnung des Abgrenzungsbetrages:

Geschäftsfall: Die Möbelfabrik Wurm hat an die Müller GmbH eine Lagerhalle vermietet. Die Müller GmbH zahlt die Halbjahresmiete für die Monate November 00 bis April 01 in Höhe von insgesamt 1200 € Ende April 01 per Banküberweisung. Wie hoch ist der Abgrenzungsbetrag im Abschlussjahr 00?

Berechnung des Abgrenzungsbetrages:

An den Beispielen sieht man, dass die Berechnung des Abgrenzungsbetrages im Rahmen der antizipativen Rechnungsabgrenzung für Aufwendungen und Erträge gleich ist.

Geschäftsfall: Die Möbelfabrik Wurm überweist vereinbarungsgemäß die Jahreszinsen für ein Darlehen (September 00 bis August 01) in Höhe von 1200 € am 1. September 00. Wie hoch ist der Abgrenzungsbetrag im Abschlussjahr 00?

Berechnung des Abgrenzungsbetrages:

Geschäftsfall: Die Möbelfabrik Wurm hat der Müller GmbH ein Darlehen gewährt. Die Jahreszinsen für September 00 bis August 01 in Höhe von 1200 € sind durch die Müller GmbH im Voraus am 1. September 00 zu überweisen. Wie hoch ist der Abgrenzungsbetrag im Abschlussjahr 00?

Berechnung des Abgrenzungsbetrages:

An den Beispielen sieht man, dass die Berechnung des Abgrenzungsbetrages im Rahmen der transitorischen Rechnungsabgrenzung für Aufwendungen und Erträge ebenfalls gleich ist.

Maßgeblich dafür, ob man antizipativ oder transitorisch abgrenzt, ist also der Zahlungszeitpunkt. Ob es sich um Aufwendungen oder Erträge handelt, ist für die Berechnung des Abgrenzungsbetrages unerheblich.

Zusammenfassende Übersicht

Geschäftsfallim alten Jahrim neuen JahrAbgrenzungAbgrenzungsbetrag
von uns noch zu zahlender AufwandAufwandAusgabeantizipativanteilig im alten Jahr
noch an uns zu zahlender ErtragErtragEinnahme
von uns im Voraus gezahlter AufwandAusgabeAufwandtransitorischanteilig im neuen Jahr
an uns im Voraus gezahlter ErtragEinnahmeErtrag

Viel Erfolg beim Üben.