Übernahme aus Zeile 3: AK = 557,14 €/m³
2. Schritt: Ermittlung des Gesamtwerts
Zeile 5: Ermittlung der Menge, des Gesamtwerts und der Anschaffungskosten je m³ für den Schlussbestand
1. Schritt: Ermittlung der Menge
An dieser Stelle zeigt sich, ob der rechnerisch ermittelte Schlussbestand mit den Ergebnissen der Inventur übereinstimmt.
2. Schritt: Ermittlung des Gesamtwerts
3. Schritt: Ermittlung der Anschaffungskosten (AK) je m3
Da in Zeile 3 gerundet wurde und der Gesamtwert dadurch etwas kleiner wurde, erhöhten sich jetzt die Anschaffungskosten pro m³ um 0,01 Cent gegenüber den Anschaffungskosten im Abgang. Diese Differenz stellt kein Problem bei der Ermittlung der permanenten gleitenden Durchschnittsbewertung dar.
Gemäß der permanenten gleitenden Durchschnittsbewertung betragen die Anschaffungskosten je m³ 557,15 € und der Gesamtwert des Schlussbestands 111.430 €.
Nach dem Handelsgesetzbuch darf der durch die permanente gleitende Durchschnittsermittlung errechnete Wert nicht ohne Prüfung und eventuelle Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips als Ansatz in die Bilanz übernommen werden. Die ermittelten Anschaffungskosten müssen also noch mit den Tageswerten der Börse/des Marktes verglichen werden, um zu entscheiden, ob das strenge Niederstwertprinzip anzuwenden ist oder nicht.
Für den Bilanzansatz sind in den Aufgaben immer zwei Tageswerte vorgegeben.
Fall 1: Tageswert größer als die Anschaffungskosten
Der Tageswert für 1 m³ Holz (Kiefer) liegt bei 700 €.
Lösung: Da die Anschaffungskosten unterhalb des Tageswerts liegen, wird das Holz in der Bilanz zu den errechneten durchschnittlichen Anschaffungskosten bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip kommt nicht zur Anwendung.
Rechnung:
Da die rechnerisch ermittelte Menge des Schlussbestands mit der Inventurmenge übereinstimmt, kann der Gesamtwert des Schlussbestandes (111.430 €) als Bilanzansatz übernommen werden. So werden eventuelle Abweichungen aufgrund von Rundungsungenauigkeiten vermieden.
Weicht die rechnerisch ermittelte Menge des Schlussbestands von der Inventurmenge ab, ist wie folgt zu rechnen:
Fall 2: Tageswert kleiner als die Anschaffungskosten
Der Tageswert für 1 m³ Holz (Kiefer) liegt bei 500 €.
Lösung: Da der Tageswert geringer als die errechneten durchschnittlichen Anschaffungskosten ist, muss das Holz zum Tageswert bewertet werden. Das strenge Niederstwertprinzip kommt zur Anwendung.
Rechnung:
In diesem Fall müssten zum Bilanzstichtag 11.430 € außerplanmäßig abgeschrieben werden, da der Bilanzansatz geringer ist als die tatsächlichen Anschaffungskosten.
Viel Erfolg beim Üben.