Vorsteuer auf Notarkosten: 1.305 · 19 % = 247,95
Überweisungsbetrag: Summe Anschaffungskosten + Vorsteuer: 202.119 + 247,95 = 202.266,95
Geschäftsfall 2
Am 08.03. erhält die Möbelfabrik Wurm den Bescheid zur Grunderwerbssteuer in Höhe von 12.000 € und begleicht diese per Banküberweisung.
Soll | Haben | Soll | Haben |
0500 unbebaute Grundstücke | 2800 Bank | 12.000 € | 12.000 € |
Die Grunderwerbssteuer wird als Vermögen aktiviert, d. h. die Buchung wird auf die Sollseite des Kontos unbebaute Grundstücke eingetragen.
Achtung: Die Grunderwerbssteuer wird häufig mit der Grundsteuer verwechselt. Die Grunderwerbssteuer wird jedoch nur beim Kauf fällig und daher aktiviert. Die Grundsteuer hingegen wird jährlich fällig und wird daher auf einem Aufwandskonto erfasst.
Geschäftsfall 3
Im Zusammenhang mit dem Kauf des Grundstücks am 05.03.2015 wurde ein Entwässerungsgutachten durch das Unternehmen Klare Grundstücke GmbH angefertigt. Die Rechnung über 1.000 € netto wird der Möbelfabrik Wurm am 20.03.2015 zugestellt.
Soll | Haben | Soll | Haben |
0500 unbebaute Grundstücke | 4400 Verbindlichkeiten aLL. | 1.000 € | 1.190,00 € |
2600 Vorsteuer | 119 € |
Die Kosten für das Entwässerungsgutachten werden als Vermögen aktiviert, d. h. die Buchung wird auf die Sollseite des Kontos unbebaute Grundstücke eingetragen.
Zur Veranschaulichung werden alle drei Buchungen in das aktive Bestands- und Vermögenskonto unbebaute Grundstücke eingetragen.
Soll | 0500 unbebaute Grundstücke | Haben | |
1) Bank | 202.119 € | ||
2) Bank | 12.000 € | ||
3) Verbindlichkeiten aLL. | 1.000 € |
Hinweis: Aus methodischen Gründen werden die Konten Vorsteuer, Bank und Verbindlichkeiten nicht dargestellt.
Geschäftsfall 1
Die Möbelfabrik Wurm e. Kfm.erhält am 06.12.2016 von der Auto Hauser GmbH eine Rechnung über ein Fahrzeug für 32.000,00 € netto mit Überführungskosten in Höhe von 1.500,00 € netto und Zulassungskosten in Höhe von 250,00 € netto (ER 0357).
Soll | Haben | Soll | Haben |
0840 Fuhrpark | 4400 Verbindlichkeiten aLL | 33.750,00 € | 40.162,50 € |
2600 Vorsteuer | 6.412,50 € |
Da die Überführungs- und Zulassungskosten zu den Anschaffungsnebenkosten gehören, ist die Summe aus Fahrzeugpreis und Überführungs- und Zulassungskosten auf dem Konto 0840 Fuhrpark im Soll zu aktivieren.
Der Betrag für die Vorsteuer ist zu berechnen und entsprechend bei den Verbindlichkeiten zu berücksichtigen.
Notwendige durchzuführende Berechnungen:
Summe Anschaffungspreis und Anschaffungsnebenkosten = 32.000,00 + 1.500,00 + 250,00 = 33.750,00
Vorsteuer = 33.750,00 · 19 % = 6.412,50
Geschäftsfall 2
An dem am 06.12.2016 gekauften Fahrzeug wird durch die Clever werben GmbH ein Werbeaufbau angebracht. Dafür stellt die Clever werben GmbH der Möbelfabrik Wurm am 09.12.2016 eine Rechnung in Höhe von 800,00 € netto, die unverzüglich überwiesen wird.
Soll | Haben | Soll | Haben |
0840 Fuhrpark | 2800 Bank | 800,00 € | 952,00 € |
2600 Vorsteuer | 152,00 € |
Da der Werbeaufbau zu den Anschaffungsnebenkosten gehört, ist der Betrag auf dem Konto 0840 Fuhrpark im Soll zu aktivieren.
Der Betrag für die Vorsteuer ist zu berechnen und entsprechend bei 2800 Bank zu berücksichtigen.
Notwendige durchzuführende Berechnungen:
Vorsteuer für den Werbeaufbau = 800,00 · 19 % = 152,00
Geschäftsfall 3
Die Möbelfabrik Wurm begleicht am 10.12.2016 bei der Auto Hauser GmbH die Rechnung ER 0357 (Fahrzeug + Überführungskosten + Zulassungskosten) über 33.750,00 € netto fristgerecht unter Abzug von 3 % Skonto per Banküberweisung.
Soll | Haben | Soll | Haben | |
4400 Verbindlichkeiten aLL | 0840 Fuhrpark | 40.162,50 € | 1.012,50 € | |
2600 Vorsteuer | 192,38 € | |||
2800 Bank | 38.957,62 € |
Der Nettoskontoabzug wird direkt auf dem Vermögenskonto als Anschaffungspreisminderung im Haben gebucht.
Die im 1. Geschäftsfall gebuchte Vorsteuer von 6.412,50 € ist ebenfalls im Haben zu mindern.
Notwendige durchzuführende Berechnungen:
Skonto auf Nettobetrag = 33.750,00 · 3 % = 1.012,50
Skonto auf Vorsteuer = 6.412,50 · 3 % = 192,38 (aufgerundet von 192,375)
Überweisungsbetrag = (Nettobetrag - Skonto) + (Vorsteuer - Skonto auf Vorsteuer)
Überweisungsbetrag = (33.750,00 - 1.012,50) + (6.412,50 - 192,38)
Überweisungsbetrag = 32.735,50 + 6.220,12
Überweisungsbetrag = 38.957,62
Hinweis: Der Überweisungsbetrag könnte natürlich auch berechnet werden, indem man den neuen Nettobetrag der Rechnung und die darauf aufzuschlagende Umsatzsteuer durch zwei Multiplikationen ermittelt:
Eine weitere Möglichkeit wäre die Berechnung auf Grundlage des Bruttopreises, der bei der ersten Buchung verwendet wurde:
Die Verwendung des Überweisungsbetrages von 38.957,63 würde jedoch zu einer Differenz von einem Cent zwischen Soll und Haben führen. Das spricht dafür, das Ergebnis 38.957,625 nicht auf-, sondern abzurunden.
Genauso gut könnte man aber auch den Skonto auf die Vorsteuer in Höhe von 192,375 ab- statt aufrunden, denn weder gibt es ein Gesetz noch eine mathematische Vorschrift, dass zuerst der Skonto auf die Vorsteuer berechnet werden muss usw. usf.
In der Praxis wird betriebsintern, meist durch die verwendete Software, entschieden. In der Ausbildung wählt man meist Beispiele, die mathematisch aufgehen, sodass man das Problem gar nicht ansprechen muss. Tatsächlich muss aber der Kaufmann dennoch die Zahlen auf Plausibilität prüfen und eventuelle Rundungsfolgen beseitigen.
Zur Veranschaulichung werden alle drei Buchungen in das aktive Bestands- und Vermögenskonto Fuhrpark eingetragen.
Hauptbuch
Soll | 0840 Fuhrpark | Haben | |
1) Verbindlichkeiten aLL | 33.750,00 € | 3) Verbindlichkeiten aLL | 1.012,50 € |
2) Bank | 800,00 € |
Hinweis: Aus methodischen Gründen werden die Konten Vorsteuer, Bank, Kasse und Verbindlichkeiten nicht dargestellt.
Geschäftsfall 1
Die Möbelfabrik Wurm e. Kfm. kauft am 05.03.2015 eine Hobelmaschine bei der Tech GmbH für 45.000 € netto. Gleichzeitig stellt die Tech GmbH neben der Maschine auch durchgeführte Fundamentierungsarbeiten in Höhe von 2000 € netto in Rechnung (ER 0356).
Soll | Haben | Soll | Haben |
0700 TA/Maschinen | 4400 Verbindlichkeiten aLL. | 47.000 € | 55.930 € |
2600 Vorsteuer | 8.930 € |
Da die Fundamentierung zu den Anschaffungsnebenkosten gehört, ist die Summe aus Maschinenpreis und Fundamentierung auf dem Konto 0700 TA/Maschinen im Soll zu aktivieren.
Der Betrag für die Vorsteuer ist zu berechnen und entsprechend bei den Verbindlichkeiten zu berücksichtigen.
Geschäftsfall 2
Der Sachverständige Müller führt für die gekaufte Hobelmaschine am 09.03.2015 eine Sicherheitsabnahme durch. Er stellt der Möbelfabrik Wurm hierfür einer Rechnung in Höhe von 200 € netto, die unverzüglich bar bezahlt wird.
Soll | Haben | Soll | Haben |
0700 TA/Maschinen | 2880 Kasse | 200 € | 238 € |
2600 Vorsteuer | 38 € |
Da die Sicherheitsabnahme zu den Anschaffungsnebenkosten gehört (erst nach der Abnahme ist die Maschine in einem betriebsbereiten Zustand), ist der Betrag auf dem Konto 0700 TA/Maschinen im Soll zu aktivieren.
Der Betrag für die Vorsteuer ist zu berechnen und entsprechend bei 2800 Kasse zu berücksichtigen.
Geschäftsfall 3
Die Möbelfabrik Wurm begleicht am 23.03.2015 bei der Tech GmbH die Rechnung ER 0356 fristgerecht unter Abzug von 2 % Skonto per Banküberweisung.
Soll | Haben | Soll | Haben |
4400 Verbindlichkeiten aLL. | 0700 TA/Maschinen | 55.930 € | 940,00 € |
2600 Vorsteuer | 178,60 € | ||
2800 Bank | 54.811,40 € |
Der Nettoskontoabzug wird direkt auf dem Vermögenskonto als Anschaffungspreisminderung im Haben gebucht.
Die im 1. Geschäftsfall gebuchte Vorsteuer ist ebenfalls im Haben zu mindern.
Notwendige durchzuführende Berechnungen:
Skonto auf Nettobetrag: 47.000,00 · 2 % = 940,00
Skonto auf Vorsteuer: 8.930,00 · 2 % = 178,60
Überweisungsbetrag: (Nettobetrag - Skonto) + Vorsteuer: (47.000,00 - 940,00) + 8.751,40 = 54.811,40
Zur Veranschaulichung werden alle drei Buchungen in das aktive Bestands- und Vermögenskonto TA/Maschinen eingetragen.
Soll | 0700 TA/Maschinen | Haben | |
1) Verbindlichkeiten aLL. | 47.000 € | 3) Verbindlichkeiten aLL. | 940 € |
2) Kasse | 200 € |
Hinweis: Aus methodischen Gründen werden die Konten Vorsteuer, Bank, Kasse und Verbindlichkeiten nicht dargestellt.
Viel Erfolg beim Üben!